Müllgebühren in Fürstenfeldbruck steigen drastisch um fast 20%!

Müllgebühren steigen im Landkreis Fürstenfeldbruck um fast 20% ab 2024. Grund sind CO₂-Bepreisung und Tarifsteigerungen.
Müllgebühren steigen im Landkreis Fürstenfeldbruck um fast 20% ab 2024. Grund sind CO₂-Bepreisung und Tarifsteigerungen. (Symbolbild/MW)

Müllgebühren in Fürstenfeldbruck steigen drastisch um fast 20%!

Fürstenfeldbruck, Deutschland - Im Landkreis Fürstenfeldbruck steht eine saftige Erhöhung der Müllgebühren ins Haus. Ab dem Jahr 2024 müssen die Bürgerinnen und Bürger mit einem Anstieg von fast 20 Prozent rechnen. Laut Süddeutschen Zeitung wurde die Gebühr zuletzt im Jahr 2022 um ein Drittel erhöht. Der Grund für die anstehende Erhöhung sind die neuen CO₂-Bepreisungen sowie die steigenden Tarifkosten für das Personal des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB).

Ein durchschnittlicher Haushalt mit vier Personen und einer 80-Liter-Restmülltonne wird künftig etwa 190 Euro pro Jahr zahlen müssen, nachdem die Gebühr von 165 Euro um 25 Euro angehoben wird. Bei größeren Tonnengrößen dürfte die Steigerung sogar stärker ausfallen. Um die Auswirkungen der Gebührenerhöhung abzufangen, werden teilweise Rücklagen des AWB aufgebraucht. Doch die Prognosen zeigen, dass die Kosten in mehreren Bereichen weiter steigen könnten, während die Erlöse aus dem Verkauf von Wertstoffen weiterhin unsicher bleiben.

Die CO₂-Bepreisung und ihre Folgen

Ein zentraler Punkt der Debatte ist die bevorstehende Einführung der CO₂-Bepreisung für die Abfallverbrennung, die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt. Laut GGSC gibt es große Unsicherheiten hinsichtlich der Entsorgungskosten für 2024 und die folgenden Jahre. Die Entsorgungsunternehmen erwarten Anpassungen der vertraglich vereinbarten Leistungsentgelte, um die Einbeziehung in den nationalen Emissionshandel zu berücksichtigen. Allerdings stellt die rechtliche Lage klar, dass nicht automatisch Anspruch auf Preisanpassung besteht, auch wenn die Vorgaben des Bundesemissionshandelsgesetzes (BEHG) und der Entsorgungsbedarfsverordnung (EBeV) zu beachten sind.

Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger müssen sorgfältig prüfen, wie sie mit zukünftigen Preisanpassungsbegehren umgehen. Es wird geraten, Prognosen zur künftigen Kostenentwicklung auf konkreten datenbasierten Anhaltspunkten zu stützen, um Risiken einer Über- oder Unterdeckung zu minimieren. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein schneller Preisanstieg nicht ausgeschlossen ist, weshalb kürzere Kalkulationszeiträume empfohlen werden, um mehr Flexibilität zu haben.

Blick in die Zukunft

Die Mitglieder des Kreisrates werden am 3. Juli über die Gebührenerhöhung abstimmen. Doch es wird bereits jetzt prognostiziert, dass auch ab dem Jahr 2029 mit weiteren Gebührensteigerungen zu rechnen ist. Angesichts dieser Entwicklungen wird deutlich, dass die Kommunen gefordert sind, die Herausforderungen der Abfallwirtschaft zukunftssicher zu meistern.

Die anstehenden Veränderungen im Gebührenbereich sind nicht nur eine Herausforderung für die Haushalte, sondern auch für die öffentliche Verwaltung, die sich auf die neuen finanziellen Rahmenbedingungen einstellen muss. Informationen zu den Zusammenhängen zwischen der Abfallgebühr und der CO₂-Abgabe sind beeindruckend auf der Seite des IWU nachzulesen.

Details
OrtFürstenfeldbruck, Deutschland
Quellen