Künstler meldet Ruhestörung und flippt aus – Polizei einschreiten!

Künstler meldet Ruhestörung und flippt aus – Polizei einschreiten!
Erlangen-Höchstadt, Deutschland - Im Weisendorfer Schlosspark in Erlangen-Höchstadt geht es am Sonntagabend, den 22. Juni 2025, heiß her. Ein Anruf bei der Polizei meldet eine „massive Ruhestörung“, die sich ein Kunstliebhaber wohl selbst nicht besonders aufregend vorgestellt hat. Stattdessen erlebt er eine unangenehme Wendung, als die Beamten anrücken und auf zwei Männer stoßen, die laute Musik abspielen und dazu tanzen. Trotz mehrfacher Hinweise der Polizei zur Ruhestörung wollen die beiden nicht aufgeben und setzen ihr Spektakel fort.
Die Polizei Herzogenaurach bleibt jedoch nicht untätig und konfisziert die Musikbox des Frontmanns. Diese kann er am nächsten Tag zurückholen. Was der Mann daraufhin macht, sorgt für Aufsehen: Er zieht ein Pfefferspray aus seinem Hosenbund und wirft es auf den Boden. Sein Versuch, mit dieser Geste zu beeindrucken, schlug fehl; er war nicht im Recht, was er aber offenbar nicht einsehen kann.
Ruhestörung und die Folgen
Es ist nicht das erste Mal, dass Ruhestörungen im gerichtsrechtlichen Kontext diskutiert werden. Gemäß zahlreichen Urteilen, wie denen des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17. Januar 1990, wird der Begriff „Zimmerlautstärke“ immer wieder herangezogen. Es gibt zwar keine gesetzliche Definition, allerdings gilt, dass Geräusche über 40 Dezibel tagsüber oder 30 Dezibel nachts schnell die Grenze des Erträglichen überschreiten. Diese Regeln sollten auch für den Künstler und seinen Compagnon gelten, der sich letztlich mit Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz auseinanderzusetzen hat.
Ein weiterer pikantes Detail: Der Mann, der die Ruhestörung selbst gemeldet hatte, hat auch eine verbale Eskalation gegenüber den Beamten provoziert. Seine Äußerungen waren keineswegs zimperlich; schwerwiegende Beleidigungen und Drohungen wurden laut den Beamten, die zum Einsatz kamen, ausgesprochen. Hierfür erwartet ihn nun ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung.
Die seltsamen Umstände der Selbstmeldung
Warum der Frontmann ausgerechnet seine eigene Party der Polizei meldete, bleibt ein Rätsel. Man könnte sagen, hier ist der Funke in ein ganz anderes Feuer geraten. Solche selbstgemeldeten Ruhestörungen kommen nicht oft vor und werfen Fragen zur psychologischen Verfassung des Melders auf. Vielleicht wollte er auf sein Talent aufmerksam machen, doch das Ergebnis spricht eine andere Sprache. Eine Vielzahl von Rechtsratgebern erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass Achtsamkeit gegenüber der Nachbarschaft unerlässlich ist, um solch unangenehme Situationen zu vermeiden.anwalt.de spricht diesbezüglich von „Ruhestörungen“ und den rechtlichen Rahmenbedingungen, die hier eine Rolle spielen.
Die Vorfälle im Weisendorfer Schlosspark erinnern uns daran, wie schnell sich eine vermeintlich harmlose Zusammenkunft verwandeln kann. Wie man sieht, ist auch bei den besten Absichten ein gutes Gespür für die geltenden Regeln von Nöten. Bleiben Sie also immer ruhig und respektieren Sie die Nachbarschaft – vielleicht sparen Sie sich selbst damit die Mühe eines Polizeieinsatzes oder der Nachbarschaftsbeschwerde.
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Ort | Erlangen-Höchstadt, Deutschland |
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