Revolution in der Ferienbetreuung: Neues Gesetz ab 2026 für Grundschüler!
Am 1.12.2025 fand ein Workshop zur geplanten Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Landkreis Dingolfing-Landau statt.

Revolution in der Ferienbetreuung: Neues Gesetz ab 2026 für Grundschüler!
Rund um die Ferienbetreuung von Grundschulkindern tut sich etwas Spannendes in Bayern! Ab Herbst 2026 wird es einen gesetzlichen Anspruch auf *Ferienbetreuung* geben, wie die Dingolfing-Landau bekannt gab. Dies ist Teil eines breit angelegten Plans, um die Versorgungslücke nach dem Kindergarten zu schließen und den Kindern eine zuverlässige Betreuung während der Schulferien zu ermöglichen.
Ein *Workshop*, organisiert von Jugendhilfeplanerin Birgit Rötzl im Landratsamt, brachte Vertreter von Kommunen, Schulamt, Schulen, Lebenshilfe, Hort und weitere Fachkräfte zusammen, um gemeinsam Lösungen für die Herausforderungen der Ferienbetreuung zu erarbeiten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Susanne Gruber vom Institut SAGS, die in ihrer Rolle ganz entscheidend dazu beitrug, aktuelle Themen zur Diskussion zu stellen.
Der gesetzliche Rahmen
Das neue Konzept, das durch das *Ganztagsförderungsgesetz* (GaFöG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorangetrieben wird, legt fest, dass ab August 2026 alle Kinder der ersten Klassenstufen einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Dieser Anspruch wird bis zum Schuljahr 2029/2030 weiter ausgebaut, so dass letztlich auch Kinder in den zweiten bis vierten Klassen von diesem Rechtsanspruch profitieren können. Aber keine Sorge, die Inanspruchnahme des Angebots ist freiwillig.
Die Eckpunkte des Gesetzes umfassen acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen. Unterrichtszeiten werden dabei angerechnet. Ferner gilt der Anspruch auch in den Ferien, wobei die Länder die Möglichkeit haben, eine maximale Schließzeit von vier Wochen festzulegen. Der Bund stellt dafür beeindruckende 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur bereit, um diese umfassenden Planungen zu unterstützen, wie auch recht-auf-ganztag ausführt.
Herausforderungen und Ausblick
Trotz der vielversprechenden Pläne stehen die Projektverantwortlichen vor einigen Herausforderungen. Im Workshop wurden Themen wie Personalengpass, räumliche Gegebenheiten und finanzielle Fragen erörtert. Es kam ein einhelliger Wunsch nach *gemeinsamen Standards* und stärkeren Kooperationsstrukturen auf, um den vielfältigen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.
Die Teilnehmer einigten sich darauf, dass eine verlässliche Ausbildung und gute Planung unerlässlich sind. So stellte Maria Hertreiter, eine erfahrene Fachkraft von der OGTS Pilsting, anschaulich dar, wie wichtig die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren ist.
Mit der Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ferienbetreuung und den darauf aufbauenden Initiativen setzen die Verantwortlichen im Landkreis einen bedeutenden Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies dürfte nicht nur die Lebensqualität der Familien verbessern, sondern auch die Bildungs- und Teilhabechancen für Grundschulkinder erheblich steigern. Es bleibt spannend, wie sich die nächsten Schritte entwickeln werden, und wir sind schon jetzt gespannt auf die umgesetzten Ideen ab 2026!