19-Jähriger liefert sich spektakuläre Verfolgungsjagd mit Polizei!

Ein 19-Jähriger liefert sich in Landau eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und wird wegen Drogeneinflusses gestoppt.
Ein 19-Jähriger liefert sich in Landau eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und wird wegen Drogeneinflusses gestoppt. (Symbolbild/MW)

19-Jähriger liefert sich spektakuläre Verfolgungsjagd mit Polizei!

Landau, Deutschland - In der vergangenen Samstagnacht wurde Landau im Landkreis Dingolfing-Landau von einem aufsehenerregenden Vorfall erschüttert: Ein 19-jähriger Mann lieferte sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei, nachdem diese ihn im Rahmen einer Verkehrskontrolle anhalten wollte. Gegen 21.30 Uhr sollte der junge Fahrer eines dreirädrigen Kleinkraftrads kontrolliert werden. Doch anstatt dem Haltegebot nachzukommen, flüchtete er über eine angrenzende Wiese, berichtet das Wochenblatt.

Die Polizei hatte es in diesem Fall nicht leicht, da sie aufgrund von Verkehrsbarrieren die Wiese nicht mit ihrem Fahrzeug befahren konnte. Doch das hinderte die Beamten nicht daran, dem Flüchtenden zu Fuß zu folgen und ihn letztendlich zu stellen. Bei der Festnahme wurde ein Drogentest durchgeführt, der positiv ausfiel, was zur Blutentnahme im Krankenhaus führte. Zudem wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um eine weitere Fahrt unter Drogen zu verhindern.

Rechtliche Konsequenzen für den Fahrer

Der Fahrer muss nun mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Neben einem hohen Bußgeld drohen ihm auch zwei Punkte in Flensburg. Wie die Experten von anwalt.de anmerken, ist die Missachtung des Haltgebots gemäß § 49 Abs. 3 Satz 1 StVO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 70 Euro geahndet wird. Da der Fahrer aber während seiner Flucht keine Gewalt gegen die Beamten anwendete, gilt das Wegfahren nicht als gewaltsamer Widerstand.

Gemäß den geltenden Gesetzen haben Polizeibeamte das Recht, Verkehrsteilnehmer anzuhalten und zur Kontrolle aufzufordern. Dies beinhaltet auch das Vorzeigen von Führerschein und Zulassungsbescheinigung sowie eine Überprüfung von Sicherheitsausstattung wie Warndreieck und Verbandkasten. Speziell bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen sind Kontrollmaßnahmen der Polizei häufig zu beobachten.

Von der Flucht zur Bestrafung

Ebenfalls interessant ist, dass das alleinige Wegfahren während einer Polizeikontrolle rechtlich nicht als Flucht gewertet wird, sofern keine Gewalt gegen den Beamten geplant oder ausgeführt wurde. Der Bussgeldkatalog erklärt, dass letztendlich nur bei gewaltsamem Widerstand gegen die Polizei strenge Strafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder hohe Geldbußen drohen.

In Anbetracht dieser rechtlichen Rahmenbedingungen raten Experten den Autofahrern, auch in stressigen Situationen kooperativ zu bleiben und sich der Kontrolle zu stellen. Der 19-jährige Mann in Landau könnte sicher ein Lied davon singen, nachdem er seine Flucht mit einem drohenden Bußgeld und rechtlichen Schwierigkeiten endete.

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OrtLandau, Deutschland
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