Sichere Zukunft für Senioren: Helfen Sie mit Vorsorgevollmachten!
Am 17.10.2025 tauschten Seniorenvertretungen im Landkreis Ansbach wichtige Vorsorge-Themen aus, um die Lebensqualität zu verbessern.

Sichere Zukunft für Senioren: Helfen Sie mit Vorsorgevollmachten!
Im Landkreis Ansbach steht die Seniorenarbeit ganz oben auf der Agenda. Durch intensives Engagement sind in 41 von 58 kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden Seniorenbeauftragte oder Seniorenbeiräte etabliert. Dies unterstreicht das Bestreben, den älteren Mitbürgern ein komfortables und sicheres Leben zu ermöglichen. Doch was genau wird unternommen, um diesem Ziel näher zu kommen? Ein kürzlich stattgefundenes Treffen der kommunalen Seniorenvertretungen gab darauf Antworten und drehte sich hauptsächlich um die Themen Vorsorge und seniorengerechte Quartierskonzepte.
Die Veranstaltung bot eine wichtige Plattform zum Austausch aktueller Anliegen und zur Weiterbildung. Besonders hervorzuheben war der Fachvortrag von Helga Meyer, die die Teilnehmer über „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung“ informierte. Der Fokus lag auf der Bedeutung, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, insbesondere bei Unfällen, Krankheiten oder im Alter. Die Vorsorgevollmacht, die es den Menschen ermöglicht, vertraute Personen mit der Regelung ihrer Angelegenheiten zu bevollmächtigen, steht dabei im Mittelpunkt. Diese Vollmacht kann verschiedene Lebensbereiche abdecken und muss schriftlich verfasst werden. Auf gesund.bund.de sind wichtige Informationen zur Erstellung und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten zu finden.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht erlaubt es einer Person, rechtliche, finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers zu regeln. Wichtig dabei ist, nur Personen zu bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt vertraut. Bei Bedarf können sogar mehrere Personen benannt werden. Bestimmte Bereiche, wie Gesundheit und Pflege, Aufenthalt, Vertretung vor Behörden und Vermögenssorge, sollten in der Vollmacht konkret aufgeführt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Laut seniorenportal.de ist es ratsam, die Vollmacht mit den bevollmächtigten Personen zu besprechen und Regelungen festzuhalten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in § 164 BGB verankert. Eine Patientenverfügung, die das Recht auf Selbstbestimmung im Falle einer fehlenden Entscheidungsfähigkeit sichert, ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge. Sie muss schriftlich verfasst werden, da mündliche Wünsche nicht rechtlich bindend sind. Auch hier empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung sowie ärztliche Beratung, um sicherzustellen, dass die Verfügung den aktuellen Wünschen und gesundheitlichen Umständen entspricht.
Seniorengerechte Quartierskonzepte
Ein weiteres zentrales Thema des Treffens war die Entwicklung seniorengerechter Quartierskonzepte. Franz Meißner berichtete über Erfahrungen aus Sachsen bei Ansbach, wo Quartiersmanagement durch das Programm SeLa gefördert wird. Solche Konzepte tragen entscheidend zur Lebensqualität älterer Menschen bei und fördern das Miteinander in der Gemeinde. Der Austausch unter den Teilnehmern zeigte eine klare Einigkeit über die Notwendigkeit, flächendeckende Lösungen für die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung im Landkreis Ansbach zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Entwicklungen im Landkreis Ansbach sind vielversprechend und bieten zahlreiche Anregungen für eine seniorengerechte Zukunft. Die Kombination aus rechtlicher Vorsorge und einem lebenswerten Umfeld schafft die Grundlage für ein würdevolles Alter.
