Führerscheinstelle Amberg-Sulzbach: Termine jetzt unbedingt buchen!

Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist ab sofort eine Terminvereinbarung für die Führerscheinstelle erforderlich. Weitere Infos online.

Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist ab sofort eine Terminvereinbarung für die Führerscheinstelle erforderlich. Weitere Infos online.
Im Landkreis Amberg-Sulzbach ist ab sofort eine Terminvereinbarung für die Führerscheinstelle erforderlich. Weitere Infos online.

Führerscheinstelle Amberg-Sulzbach: Termine jetzt unbedingt buchen!

Im Landkreis Amberg-Sulzbach gibt es weitreichende Änderungen für alle, die ihren Führerschein beantragen oder verlängern möchten. Die Führerscheinstelle hat nun das System umgestellt und ist ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung erreichbar, was oberpfalzecho.de berichtet. Bürgerinnen und Bürger sollten deshalb darauf achten, sich rechtzeitig einen Termin zu sichern, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

Besonders wichtig zu erwähnen ist, dass zwischen 12 Uhr und 13 Uhr keine Termine vergeben werden. Die Online-Terminvereinbarung läuft unkompliziert über die Webseite www.terminland.de/amberg-sulzbach, was den ganzen Prozess erheblich erleichtert. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Abläufe zu optimieren und den Service für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wissenswertes zur Fahrerlaubnis

Doch was passiert, wenn Sie eine Fahrerlaubnis für Lkw oder Bus benötigen? Hier wird es spannend: Diese sind seit dem 01.01.1999 nur noch befristet erhältlich. Die Verlängerung muss bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Behörde prüft außerdem die körperliche Eignung der Antragsteller, was Sie rechtzeitig im Hinterkopf behalten sollten. Die Stadt Amberg hebt hervor, dass der neue EU-Kartenführerschein bei einer Verlängerung ausgestellt wird, und dieser ist auf 15 Jahre befristet.

Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gilt, dass diese höchstens für fünf Jahre erteilt oder verlängert werden. Altbewährte Klasse-3-Führerscheine sind hier eine Ausnahme: C1 und C1E bleiben unbefristet, während CE bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet ausgegeben wird. Wer zwischen dem 01.01.1999 und dem 27.12.2016 einen Führerschein erworben hat, dem läuft dieser mit Erreichen des 50. Lebensjahres ab, und eine erneute Beantragung ist unumgänglich.

Die richtige Vorbereitung

Wenn Sie sich auf die Verlängerung vorbereiten wollen, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über augenärztliche Untersuchung
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Bei Klassen D1, D1E, D und DE ab 50 Jahren: Gutachten zur Belastbarkeit und Reaktionsleistung

Ein Tipp, den Sie sich zu Herzen nehmen sollten: Beginnen Sie mit den ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen am besten ein Jahr vor Ablauf der Frist und stellen Sie den Antrag spätestens sechs Monate vorher. Verspätungen könnten zu einem Verlust von Altbestandsrechten führen. Zudem kann die Gesundheitsüberprüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen, also Augen auf und rechtzeitig handeln!

Mit diesen neuen Regelungen und Tipps sind Sie bestens vorbereitet, um rund um die Führerscheinstelle ein gutes Händchen zu zeigen und keinen Termin zu verpassen!