Feuerwehrreform in Bayern: Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben!

Der Bayerische Landtag beschloss eine Gesetzesänderung, die das aktive Feuerwehrdienstalter auf 67 Jahre anhebt. Dies fördert die Integration älterer Feuerwehrleute und berücksichtigt die gestiegene Lebenserwartung. Weitere Verbesserungen beinhalten Entschädigungen für Ausbilder und Datenschutzregeln für moderne Technologien.
Der Bayerische Landtag beschloss eine Gesetzesänderung, die das aktive Feuerwehrdienstalter auf 67 Jahre anhebt. Dies fördert die Integration älterer Feuerwehrleute und berücksichtigt die gestiegene Lebenserwartung. Weitere Verbesserungen beinhalten Entschädigungen für Ausbilder und Datenschutzregeln für moderne Technologien. (Symbolbild/MW)

Feuerwehrreform in Bayern: Altersgrenze auf 67 Jahre angehoben!

Nürnberger Land, Deutschland - Eine umfassende Diskussion über die Zukunft des Feuerwehrdienstes hat vor etwa einem Jahr begonnen und nun wichtige Weichen gestellt. Der Bayerische Landtag hat am 3. Juli 2025 eine Gesetzesänderung zum Feuerwehrgesetz beschlossen, die zahlreiche Verbesserungen für die rund 320.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute im Freistaat mit sich bringt. Dies berichtet die Nürnberger Nachrichten, die sich auf die entscheidende Rolle von Norbert Dünkel, dem feuerwehrpolitischen Sprecher der CSU-Fraktion, konzentriert.

Eine der zentralen Änderungen ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst: Künftig endet der Dienst nicht mehr mit 65 Jahren, sondern erst mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren. Ziel dieser Anpassung ist es, der gestiegenen Lebenserwartung und der Fitness älterer Feuerwehrkameraden Rechnung zu tragen. Bayern engagiert sich somit für eine nachhaltige Förderung des Feuerwehrwesens in der Region, was auch Innenminister Joachim Herrmann unterstreicht.

Neue Entschädigungen und rechtliche Klarheit

Ein weiterer positiver Aspekt der neuen Gesetzesnovelle ist die Einführung von Entschädigungen für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die wertvolle Arbeit der Ausbilder aufzuwerten und sicherzustellen, dass sie für ihren Einsatz angemessen honoriert werden. Zudem bringt die Gesetzesänderung Neuerungen bei der rechtlichen Grundlage für Kostenersatz bei Fehlalarmen durch das eCall-Notrufsystem mit sich. Hier wird klar geregelt, in welchen Fällen Rückforderungen gerechtfertigt sind.

Besonders wichtig sind auch die verbesserten Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Bildaufzeichnungen durch Drohnen oder Löschroboter. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sollen den Feuerwehrleuten die Nutzung moderner Technologien erleichtern, ohne dabei die Privatsphäre der Bürger zu gefährden.

Ein Projekt mit breiter Unterstützung

Die Gesetzesnovelle stieß auf breite Zustimmung im Landtag: Alle beteiligten Ausschüsse stimmten einstimmig und ohne Änderungen dafür. Die offizielle Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist für den 15. Juli 2025 vorgesehen, während das Gesetz am 16. Juli 2025 in Kraft treten wird. Die Änderungen spiegeln das Bestreben wider, den Feuerwehrdienst zu optimieren und an die heutigen Bedürfnisse anzupassen.

In einer Zeit, in der die Herausforderungen für Feuerwehren wachsen, ist es wichtig, dass Gemeinden und der Freistaat die nötigen Rahmenbedingungen schaffen, um den Dienst für die Bürger sicherzustellen. Die aktuellen Anpassungen sind ein Schritt in die richtige Richtung und zeigen, dass die Politik ein offenes Ohr für die Belange der Feuerwehr hat.

Für weitere Informationen über die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes stehen die Webseiten des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbands zur Verfügung: StMI und LFV Bayern.

Details
OrtNürnberger Land, Deutschland
Quellen