Zuger KESB: Ungerechtfertigte Klinik-Unterbringung einer Demenzkranken!

Im Kanton Zug wurde eine 81-jährige Demenzkranke gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen. Ein Gericht stellte eklatante Fehler der KESB fest und entschied für ihre Rückkehr zu ihrem Ehemann.
Im Kanton Zug wurde eine 81-jährige Demenzkranke gegen ihren Willen in eine Klinik eingewiesen. Ein Gericht stellte eklatante Fehler der KESB fest und entschied für ihre Rückkehr zu ihrem Ehemann. (Symbolbild/MW)

Zuger KESB: Ungerechtfertigte Klinik-Unterbringung einer Demenzkranken!

Cham, Schweiz - Im Kanton Zug sorgte ein erschütternder Fall für reichlich Aufregung. Eine 81-jährige Frau, die an Demenz leidet, wurde gegen ihren Willen in eine Klinik gebracht. Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) hatte die fürsorgerische Unterbringung angeordnet, ohne den gesetzlichen Anspruch auf Gehör zu beachten und ohne alternative Pflegeoptionen ausreichend zu prüfen. Dabei war ihr Ehemann, 85 Jahre alt, bereit und in der Lage, die Pflege zu übernehmen, doch auch er stieß an seine Grenzen. Dies ist der Kern eines Urteils, das in den letzten Tagen Schlagzeilen machte, denn es wurden der KESB „eklatante“ Fehler bescheinigt. Das Gericht stellte der Behörde eine klare Ansage: Die Rechte der betroffenen Frau wurden „erheblich und vorsätzlich“ verletzt, berichtet Nau.

Gerichte haben in solchen Fällen eine wichtige Rolle, denn sie können die Entscheidungssicherheit für Angehörige und Pflegebedürftige maßgeblich beeinflussen. Hier kam es zu einem Lichtblick: Das Gericht hörte nicht nur die KESB, sondern auch das betroffene Paar und stellte fest, dass die Frau den Wunsch äußerte, bei ihrem Mann zu leben. In ihrer über 40-jährigen Ehe hatte sich das Ehepaar nie getrennt, was die Entscheidung zusätzlich sensibilisierte. Das Gericht empfahl zudem, die Unterstützung durch den Spitex-Dienst in Betracht zu ziehen, um die häusliche Pflege zu gewährleisten. Dies verdeutlicht, wie wichtig individuelle Lösungen für Demenzkranke sind.

Rechtslage rund um Demenz und Pflege

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Demenz sind alles andere als einfach. Wie die Webseite Pflege.de beschreibt, bedeutet eine Demenzerkrankung nicht automatisch, dass die betreffende Person geschäftsunfähig ist. Es gibt verschiedene rechtliche Instrumente wie Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die den Wunsch der Betroffenen berücksichtigen können. Sind solche Dokumente nicht vorhanden, kann es zu einer gesetzlichen Betreuung kommen, die vom Betreuungsgericht angeordnet wird. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Selbstbestimmung der Betroffenen auch weiterhin beachtet werden sollte, solange keine akute Gefährdung vorliegt.

Bei einer Demenzerkrankung bleibt das Recht auf Selbstbestimmung bestehen. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass auch wenn die Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt ist, die Wünsche der Betroffenen im Vordergrund stehen müssen. So wird unter anderem auch sichergestellt, dass Entscheidungen über den Aufenthaltsort, sei es eine Pflegeeinrichtung oder die häusliche Pflege, von anderen Faktoren wie dem Gesundheitszustand abhängen.

  • Die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Situation von Menschen mit Demenz:
    • Demenz bedeutet nicht automatisch Geschäftsunfähigkeit.
    • Vorsorgevollmachten sind entscheidend für die rechtliche Vertretung.
    • Eine gesetzliche Betreuung wird notwendig, wenn keine Vorsorgedokumente vorliegen.
    • Die Selbstbestimmung bleibt bis zur Feststellung einer akuten Gefährdung erhalten.

Letztlich zeigt dieser Fall nicht nur die Wichtigkeit der rechtzeitigen Erstellung von Vorsorgedokumenten auf, sondern auch, wie essenziell es ist, Angehörige in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Die KESB wurde offenbar für ihre Entscheidungen stark kritisiert und steht nun unter Beobachtung. Es bleibt zu hoffen, dass aus diesem Vorfall Lehren gezogen werden, um ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

Der Fall wird sicherlich in der Gesellschaft und den Medien weiter diskutiert werden, denn er wirft grundlegende Fragen zur Fürsorge und zum Schutz der Rechte von demenzkranken Menschen auf. In einer Zeit, wo die Anzahl an Demenzerkrankungen stetig steigt, bedarf es klarer und gerechter Lösungen sowie sensibler Betreuung, die den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.

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OrtCham, Schweiz
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