Schock-Unfall in Pfaffenhofen: Radfahrer bei Zusammenstoß verletzt!

In Pfaffenhofen an der Ilm kam es am 12. Juni 2025 zu einem Unfall zwischen einem Pedelec-Fahrer und einem Pkw. Der Radler wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Jetzt laufen Ermittlungen gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung.
In Pfaffenhofen an der Ilm kam es am 12. Juni 2025 zu einem Unfall zwischen einem Pedelec-Fahrer und einem Pkw. Der Radler wurde verletzt und ins Krankenhaus gebracht. Jetzt laufen Ermittlungen gegen den Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung. (Symbolbild/MW)

Schock-Unfall in Pfaffenhofen: Radfahrer bei Zusammenstoß verletzt!

Türltorstraße, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland - In der Türltorstraße, im Stadtgebiet von Pfaffenhofen an der Ilm, ereignete sich am 12. Juni 2025 um etwa 9:10 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Pedelec-Fahrer und einem Pkw. Der 30-jährige Radfahrer aus Petershausen, Landkreis Dachau, wurde dabei verletzt und musste zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Fahrer des Pkw, ein 49-Jähriger aus Pfaffenhofen, hatte offenbar die Vorfahrt des Radlers missachtet. Dies führt nun zu Ermittlungen gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung, wie Pfaffenhofen Today berichtet.

Der Unfallhergang stellt sich dramatisch dar: Der Pedelec-Fahrer prallte mit dem Fahrzeug der Marke „Piaggio“ zusammen und stürzte, womit er sich mehrere Verletzungen zuzog. Solche Vorfälle zeigen deutlich, wie gefährlich der Straßenverkehr sein kann, vor allem wenn wichtige Verkehrsregeln nicht beachtet werden. Bei derartigen Unfällen sind die Folgen erheblich, wie auch in verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen zu beobachten ist, die Schadensersatzansprüche betreffen.

Rechtliche Aspekte eines Fahrradunfalls

Die Haftungsverteilung zwischen Rad- und Autofahrern gestaltet sich häufig als komplexes rechtliches Terrain. Grundlage dafür sind Gesetze wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Straßenverkehrsgesetz (StVG). In vielen Fällen, wie beispielsweise im Urteil des OLG Celle, wird ein Mitverschulden des Radfahrers festgestellt, wenn dieser grobe Verkehrsverstöße begeht, etwa durch rücksichtsloses Auffahren auf die Fahrbahn oder das Missachten von Verkehrszeichen. In einem solchen Fall kann die Haftung des Autofahrers reduziert werden, sofern dieser sich ordnungsgemäß verhalten hat. Das hatte anwalt.de in früheren Urteilen dokumentiert.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Radfahrer, der unachtsam über einen Zebrastreifen fährt, könnte eine Haftungsverteilung von 70 % Haftung für ihn und 30 % für den Autofahrer zugewiesen bekommen. Dies zeigt, dass der Radfahrer im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung hat, Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, wie in § 10 StVO festgelegt. Sollte er gegen diese Pflicht verstießen, kann das erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Ermittlungen und mögliche Folgen

In dem aktuellen Fall wird nun untersucht, ob der Pkw-Fahrer tatsächlich den Verkehrsregeln gefolgt ist oder ob er in einer Weise gehandelt hat, die zur Verletzung des Radfahrers geführt hat. Die Rechtsfolge könnte nicht nur für den Unfallverursacher ernsthafte Konsequenzen haben, sondern auch für die Versicherungen beider Beteiligten. Wenn sich herausstellt, dass beide Parteien einen Teil zur Unfallursache beigetragen haben, könnte das die Höhe von Schadensersatzansprüchen maßgeblich beeinflussen, was andere vergleichbare Unfälle verdeutlichen.

Somit bleibt abzuwarten, wie die Ermittlungen ausgehen und welche Entscheidungen die zuständigen Behörden treffen. Es ist zu hoffen, dass sich aus diesen Vorkommnissen Lehren ziehen lassen, die dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Details
OrtTürltorstraße, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm, Deutschland
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