Angler im Allgäu zeigt, wie man Tierschutz verschmäht – Polizei schreitet ein!

Im Ostallgäu wurde ein Angler wegen Tierschutzverstößen angezeigt. Fische wurden unter schlechten Bedingungen gehältert.
Im Ostallgäu wurde ein Angler wegen Tierschutzverstößen angezeigt. Fische wurden unter schlechten Bedingungen gehältert. (Symbolbild/MW)

Angler im Allgäu zeigt, wie man Tierschutz verschmäht – Polizei schreitet ein!

Ostallgäu, Deutschland - Am Mittwochmorgen, den 17.07.2025, waren die Beamten der Polizei im Ostallgäu in Aktion. Am Illiasbergsee führte eine Fischereikontrolle zu einem ernsten Vorfall, in dem ein 55-jähriger Angler aufgrund von Tierquälerei angezeigt wurde. Laut Informationen von Allgäuer Zeitung hatten die Polizisten mehrere verendete Fische in einem Setzkescher entdeckt, die auf viel zu engem Raum gehalten wurden.

Der Angeklagte hatte die Fische offenbar über einen längeren Zeitraum ohne ausreichende Hälterungsbedingungen in dem Gerät untergebracht, was gegen die Vorschriften des Bayerischen Fischereigesetzes verstößt. Hierbei gibt es strenge Richtlinien, die besagen, dass die Hälterungsdauer so kurz wie möglich sein muss, um unnötigen Stress und einen qualvollen Tod der Fische zu verhindern. Die Polizei stellte den Setzkescher sicher und schritt umgehend ein.

Regelungen rund um den Setzkescher

Aber was genau bedeutet das für Angler in Bayern? Die Nutzung von Setzkeschern ist zwar erlaubt, jedoch unterliegt sie strengen Auflagen. Diese besagen, dass Setzkescher eine Mindestlänge von 350 cm haben und aus knotenlosem Material bestehen müssen. Zudem müssen die Ringe einen Durchmesser von mindestens 50 cm aufweisen und der Setzkescher muss immer horizontal und parallel zum Ufer befestigt sein, damit er ständig voll durchflutet wird. Überfüllung und lange Hälterung sind ausdrücklich verboten, um der Tierschutzbestimmung zu entsprechen, die das Zufügen von Schmerzen oder Leiden ohne vernünftigen Grund verbietet, wie Angel Magazin informiert.

Die Debatte um die Nutzung von Setzkeschern ist keineswegs neu; in verschiedenen Regionen Deutschlands und Nachbarländern bestehen unterschiedliche Regelungen. So etwa in Hessen, Niedersachsen und Saarland, wo die Verwendung dieser Hältegeräte geregelt ist. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, gibt es hingegen keine expliziten Vorschriften zu diesem Thema.

  • Dänemark: Regelungen variieren je nach Gewässer.
  • Niederlande: Erlaubt, wenn Mindestlänge 250 cm und Durchmesser 40 cm.
  • Belgien: Erlaubt, außer beim Nachtangeln.
  • Luxemburg: Erlaubt in Grenzgewässern zu Deutschland (mindestens 250 cm).
  • Frankreich: Regelungen nach lokalem Angelverein.
  • Österreich: Setzkescher erlaubt, wenn sie den Tierschutzvorschriften entsprechen.

Österreichische Angler haben es vergleichsweise leichter mit den Vorschriften. Setzkescher können hier genutzt werden, solange sie die geltenden Tierschutzstandards einhalten. In Tschechien und Polen ist die Nutzung ebenfalls erlaubt, jedoch kann dies je nach privatem Gewässerbesitzer variieren.

Vor dem nächsten Angeltrip ist es für jeden Angler ratsam, sich über die aktuellen Regelungen zu informieren. Wer ein gutes Händchen für den richtigen Setzkescher hat und die Vorschriften beachtet, kann den Fang auch nachhaltig verwerten – sei es zur Weiterverarbeitung oder für den eigenen Verzehr.

Die Geschehnisse am Illiasbergsee zeigen eindrucksvoll, wie wichtig es ist, die Fischereivorschriften ernst zu nehmen und verantwortungsvoll mit den Lebewesen in unseren Gewässern umzugehen.

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OrtOstallgäu, Deutschland
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