Heute ist der 17.04.2026 und in Neumarkt in der Oberpfalz steht ein wichtiges Event bevor: Der nächste Service- und Beratungstag des Bezirks Oberpfalz findet am 20. April 2026 von 10:00 bis 15:00 Uhr im Raum A 355 statt. Dieser Tag richtet sich speziell an Menschen mit Pflegebedarf, pflegebedürftige sowie behinderte Personen. Ziel der Veranstaltung ist es, den Betroffenen und ihren Angehörigen wichtige Informationen und Unterstützung anzubieten.

Der Bezirk Oberpfalz bietet an diesem Tag umfassende Unterstützung an. Dazu gehören finanzielle Hilfen für Pflege sowie Eingliederungshilfen für Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen. Es wird eine kostenlose Erstberatung angeboten, die jedoch keine Rechtsberatung oder Vorabberechnungen umfasst. Die Themen der Beratung reichen von stationärer und ambulanter Hilfe zur Pflege bis hin zur Antragstellung und allgemeinen Unterhaltspflichten. Um einen Beratungstermin zu vereinbaren, können Interessierte die Telefonnummern 0941/9100-2113 oder 0941/9100-2152 kontaktieren oder eine E-Mail an beratungsstelle@bezirk-oberpfalz.de senden.

Leistungen der Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe

Menschen mit Behinderung, die selbstständig außerhalb von Wohneinrichtungen leben, erhalten die vollen Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend ihres Pflegegrades. Dies ist ein wesentlicher Aspekt, denn in Wohneinrichtungen gibt es oftmals einen finanziellen Deckel, der maximal 278 Euro von der Pflegekasse umfasst. In besonderen Wohnformen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe auch auf die Hilfe zur Pflege ausgeweitet, sodass betroffene Personen eine umfassendere Unterstützung erhalten.

Assistenzleistungen, die pflegerischen Charakter haben, beinhalten alle notwendigen pflegerischen Maßnahmen. Bei Menschen, die in eigenen Wohnungen leben, werden häusliche Pflegeleistungen in der Regel von anerkannten Pflegediensten bereitgestellt. Hier können ebenfalls Assistenzleistungen in Anspruch genommen werden, wenn nicht die Pflege- oder Krankenkassen zuständig sind. Für Personen, die bereits vor dem Rentenalter Eingliederungshilfe erhalten haben, umfasst die Eingliederungshilfe auch ambulante Hilfe zur häuslichen Pflege. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen zur stationären Pflege von der Eingliederungshilfe getrennt sind und unter die Sozialhilfe-Leistung Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII fallen.

Wichtige Ansprechpartner und Regelungen

Für die stationären Pflegeleistungen sind die Sozialämter der Städte und Kreise im Rheinland die richtigen Ansprechpartner. Betroffene in Wohneinrichtungen profitieren von einer Bewilligung und Finanzierung, die ohne unterschiedliche Anträge vom LVR bereitgestellt wird. Zudem gelten für diese Personen großzügigere Regelungen der Eingliederungshilfe, insbesondere hinsichtlich der Freigrenzen bei eigenem Einkommen und Vermögen.

Der Service- und Beratungstag des Bezirks Oberpfalz bietet also eine wertvolle Gelegenheit, sich über die vielfältigen Unterstützungsangebote zu informieren und individuelle Anliegen zu klären. Es lohnt sich, einen Termin zu vereinbaren, um von den Experten vor Ort beraten zu werden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des Bezirks Oberpfalz und auf der Seite des LVR, die wertvolle Hinweise zu den Themen Pflege und Eingliederungshilfe bietet.