Ab 2024: Neu-Ulm kämpft mit drastischen Abfallgebührensteigerungen!

Ab 2024: Neu-Ulm kämpft mit drastischen Abfallgebührensteigerungen!
Neu-Ulm, Deutschland - Im Landkreis Neu-Ulm haben die Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2024 mit einem kräftigen Anstieg der Abfallgebühren zu rechnen. Der Anstieg könnte teils über 40 Prozent betragen. Grund dafür sind vielfältige Faktoren, die sich zusammenbrauen und die Umlage der Kosten an die Haushalte rechtfertigen müssen. Der EUWID-Recycling berichtet von Preissteigerungen, die durch die Umsetzung der BSI-KritisV und die Normalisierung von Stromerlösen bedingt sind. Zudem steht eine umfassende Turbinenrevision bevor, die zusätzliche Kosten verursacht.
Aber das sind nicht die einzigen Gründe für die Gebührenerhöhung. Die allgemeine Preislage und das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) tragen ebenfalls zur finanziellen Last bei. Auch die Einführung der Biotonne, die ab 2024 und ab 2026 für die getrennte Sammlung von Bioabfällen sorgen soll, beeinflusst die Kostenstruktur. Um dieser Herausforderung zu begegnen, wechselt der Abfallbetrieb zu einem neuen Gebührensystem, das nicht mehr nach Volumen, sondern nach Grundstücks- bzw. Personenmaßstab abgerechnet wird.
Änderung im Gebührensystem
Um die Gebührenerhöhung transparent zu gestalten, werden neue Restabfallbehälter und Biomülltonnen mit einem Chip ausgestattet, sodass eine verursachergerechte Abrechnung möglich ist. Diese Umstellung soll sicherstellen, dass jeder Haushalt nur für die Menge an Müll bezahlt, die tatsächlich anfällt. Darüber hinaus wird die Rückübertragung der Abfallentsorgung von 11 der 17 Kommunen an den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Neu-Ulm ab 2024 vollzogen. Die Kommunen Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg, Unterroth und Weißenhorn sind davon betroffen, während Bellenberg, Elchingen, Nersingen, Neu-Ulm, Senden und Vöhringen die Verantwortung für die Abfallentsorgung behalten.
Diese Veränderungen im Abfallmanagement sind Teil eines übergeordneten Rahmens, der auch die IT-Sicherheit betrifft. Ab dem 1. April 2024 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich der Siedlungsabfallwirtschaft besondere IT-Sicherheitsanforderungen einhalten. Diese Vorgaben resultieren aus der BSI-Kritisverordnung, die seit 2024 in Kraft ist und den Sektor Siedlungsabfallentsorgung als neuen KRITIS-Sektor definiert.
Relevanz der Abfallentsorgung
Die Siedlungsabfallentsorgung ist für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt von wesentlicher Bedeutung. Diese Branche umfasst nicht nur die Sammlung von Abfällen aus privaten Haushalten, sondern auch solche aus Schulen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen. Auch Gewerbeabfälle gehören dazu. Das Ziel ist, äußeren Störungen und Ausfällen entgegenzuwirken, um gesundheitliche Gefahren und Umweltschäden zu vermeiden. Das Kritisschutz Portal ist Teil dieses integrativen Ansatzes und fördert den Austausch zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen.
Die Regelungen rund um die Siedlungsabfallentsorgung werden sich also in den kommenden Jahren erheblich verändern. Während die Gebühren steigen, müssen sich Verbraucher und Betreiber gleichermaßen auf ein neues, gerechteres Gebührensystem sowie auf neue IT-Sicherheitsanforderungen einstellen. Es bleibt abzuwarten, wie die Kommunen und die Bürger diese Herausforderungen meistern werden.
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Ort | Neu-Ulm, Deutschland |
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