35-Jähriger greift Bademeister im Kraiburger Naturbad an!

Ein Mann aus Mühldorf am Inn attackierte im Kraiburger Naturbad einen Bademeister. Hausverbot und rechtliche Konsequenzen stehen bevor.
Ein Mann aus Mühldorf am Inn attackierte im Kraiburger Naturbad einen Bademeister. Hausverbot und rechtliche Konsequenzen stehen bevor. (Symbolbild/MW)

35-Jähriger greift Bademeister im Kraiburger Naturbad an!

Kraiburg am Inn, Deutschland - Im Kraiburger Naturbad kam es am 19. Juni 2025 zu einem alarmierenden Vorfall, der für viele Schwimmer ein Schreckmoment war. Ein 32-jähriger Mann aus dem Landkreis Mühldorf am Inn hatte sich trotz eines bestehenden Hausverbots auf das Gelände begeben. Das berichtete Innsalzach24.

Gegen 14:30 Uhr, als der Mann das Schwimmbad betrat, wurden Mitarbeiter der Wasserwacht auf den ungebetenen Gast aufmerksam. Diese forderten ihn umgehend auf, das Gelände zu verlassen. Der 32-Jährige reagierte jedoch aggressiv und versuchte, einen Bademeister zu treten, der dem Angriff gerade noch ausweichen konnte, sodass er unverletzt blieb. Anwesende Personen wurden von dem Mann nicht nur beleidigt, sondern auch bedroht. Bevor die Polizei eintraf, gelang dem Tatverdächtigen die Flucht.

Hausverbot und rechtliche Rahmenbedingungen

Doch was genau bedeutet ein Hausverbot und wer kann es aussprechen? In einem Schwimmbad wird dieses Recht meist vom Leiter der Einrichtung oder seinen Vertretern wahrgenommen. Der rechtliche Hintergrund für Hausverbote ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den Paragraphen 858 und 859. Generell können Hausverbote sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden, wobei eine schriftliche Form aus Beweisgründen empfehlenswert ist. Das erläutert auch Kanzlei Herfurtner.

Ein Hausverbot wird üblicherweise als Schutzmechanismus für die Betreiber angeordnet, um die Unversehrtheit ihrer Betriebsstätten zu gewährleisten. Im Falle einer Missachtung sind die Inhaber des Hausrechts befugt, die Person aufzufordern, das Grundstück zu verlassen, und können gegebenenfalls die Polizei hinzuziehen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann dies auch zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen führen.

Reaktionen und Ausblick

Die Eröffnung mehrerer Strafverfahren gegen den 32-Jährigen ist in diesem Zusammenhang unvermeidlich. Die Identität des Mannes konnte durch Zeugenaussagen ermittelt werden, was die Ermittlungsbehörden nun in die Lage versetzt, ernsthafte Schritte einzuleiten. So oder so, ein Hausverbot ist nicht nur eine persönliche Maßnahme, sondern schützt auch die Gemeinschaft und deren Rechte auf Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Einrichtungen. Wie sich der Mann gegen das Hausverbot wehren kann, ist ungewiss, da es keinen förmlichen Rechtsbehelf dagegen gibt, wie Frag einen Anwalt anmerkt.

Ob sich in Zukunft ähnliche Vorfälle ereignen oder ob Schwimmbadbesucher nun sensibler auf Sicherheitsfragen reagieren, bleibt abzuwarten. Fest steht: Ein solcher Vorfall hat nie Platz in einer entspannten Badeumgebung.

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OrtKraiburg am Inn, Deutschland
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