Fahrer mit 3,78 Promille in Mainleus gestoppt – seltsame Ausreden!

Ein 32-jähriger Mann aus Kulmbach wurde mit 3,78 Promille am Steuer erwischt und erwartet ein Strafverfahren.
Ein 32-jähriger Mann aus Kulmbach wurde mit 3,78 Promille am Steuer erwischt und erwartet ein Strafverfahren. (Symbolbild/MW)

Fahrer mit 3,78 Promille in Mainleus gestoppt – seltsame Ausreden!

Mainleus, Deutschland - In Mainleus, im Kreis Kulmbach, haben die Beamten kürzlich einen 32-jährigen Autofahrer gestoppt, dessen Fahrweise alles andere als sicher war. Dieser musste sich einem Alkoholtest unterziehen, dessen Ergebnis die Polizei als „selten hoch“ und „nicht alltäglich“ bezeichnete – ganze 3,78 Promille wurden gemessen. Für den Fahrer, der angab, auf starke Medikamente angewiesen zu sein, endete diese Autofahrt abrupt. Die Polizei stellte seinem Führerschein vor Ort sicher und brachte ihn zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist nun die Folge seines riskanten Verhaltens, das nicht nur sein Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer gefährdete, wie die Frankenpost berichtet.

Was sind die rechtlichen Konsequenzen solcher Verstöße? In Deutschland gelten strenge Promillegrenzen, die potenzielle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten klar definieren. Für Autofahrer gilt: Bis zu 0,3 Promille spricht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit, ab 0,5 Promille wird es richtig teuer, beim ersten Verstoß sind hier bereits 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot fällig. Bei Überschreitungen ab 1,1 Promille wird es richtig ernst: Das Fahren wird als Straftat gewertet, und die Strafen können erheblich sein. ADAC stellt hierfür klare Vorschriften zur Verfügung.

Die Promillegrenzen im Überblick

  • 0,0 Promille: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger und unter 21-Jährige.
  • 0,3 Promille: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit.
  • 0,5 – 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit – 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit – strafbar.
  • Ab 1,6 Promille: MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) zwingend erforderlich.

Doch das sind nicht die einzigen möglichen Folgen. Bei alkoholbedingten Unfällen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen, hat aber das Recht, bis zu 5000 Euro zurückzufordern. Zudem können die Strafen bei Wiederholungstätern oder schweren Unfällen sogar zu Freiheitsstrafen führen. Auch die Rechtecheck liefert hierzu interessante Informationen, die jeder Autofahrer kennen sollte.

Alkoholverstöße im Straßenverkehr sind also kein Kavaliersdelikt. Die Sicherheitslage auf den Straßen muss schließlich jederzeit gewährleistet sein. Ein guter Rat an alle: Es ist besser, die Finger vom Steuer zu lassen, wenn Alkohol im Spiel ist. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, meidet Alkohol am Steuer und setzt auf alternative Transportmöglichkeiten.

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OrtMainleus, Deutschland
Quellen