Tödlicher Zugunfall in Kronach: Arbeiter von Güterwagen erfasst!
Ein 35-jähriger Arbeiter starb tragisch bei Rangierarbeiten in Kronach, als er von einem Güterwagen erfasst wurde. Ermittlungen laufen.

Tödlicher Zugunfall in Kronach: Arbeiter von Güterwagen erfasst!
In den frühen Morgenstunden des 24. Juni 2025 ereignete sich in Kronach ein tragischer Unfall, bei dem ein 35-jähriger Arbeiter tödlich verunglückte. Wie BR24 berichtet, geschah das Unglück gegen 6 Uhr, als der Lokführer eines etwa 700 Meter langen Güterzugs rangierte.
Der Arbeiter hielt sich auf dem letzten Waggon auf und unterstützte den Lokführer bei den Rangierarbeiten. Jedoch übersah er aus bislang ungeklärten Gründen eine Gleissperre, was dazu führte, dass ein Waggon entgleiste. In der Folge stürzte der Arbeiter ins Gleisbett und wurde von dem Waggon erfasst, was zu seinen tödlichen Verletzungen führte.
Ermittlungen und Auswirkungen auf den Bahnverkehr
Schnell übernahm die Kriminalpolizei in Coburg die Ermittlungen. Ein Sachverständiger wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft hinzugezogen, um den Hergang des Unfalls zu rekonstruieren. Die Auswirkungen auf den Bahnverkehr rund um Kronach waren erheblich. Die Strecke zwischen Hochstadt-Marktzeuln und Pressig-Rothenkirchen musste zeitweise gesperrt werden, was zu zahlreichen Verspätungen, besonders auf der Verbindung von Lichtenfels nach Saalfeld, führte. Die Main-Post meldete, dass die Streckensperrung am Vormittag zwar aufgehoben wurde, es jedoch weiterhin Beeinträchtigungen im Bereich des Kronacher Bahnhofs gab.
Zusätzlich wurde eine angrenzende Bundesstraße aufgrund der Rettungsmaßnahmen gesperrt. Die Polizei teilte mit, dass der Bahnverkehr bis in die Abendstunden von den Ereignissen betroffen sein wird.
Arbeiten im Gleisbereich und Sicherheitsaspekte
Stellen solche tragischen Vorfälle die Sicherheit von Beschäftigten im Gleisbereich in Frage? Denn oft sind es Unaufmerksamkeiten und individuelle Fehler, die zu gefährlichen Situationen führen können. Laut der Deutschen Gesellschaft für Unfallverhütung (DGUV) ist es entscheidend, geeignete Schutzmaßnahmen einzuführen. Danach sollte ein Schutzstreifen im Bahnbereich mindestens 2,0 Meter breit sein und deutlich sichtbar markiert werden. DGUV weist darauf hin, dass Unternehmer dafür verantwortlich sind, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und, wenn nötig, Arbeiten bei der Bahnbetriebszentrale anzumelden.
Der horrende Verlust eines Lebens bei diesem Unglück mahnt alle Beteiligten, die Sicherheit im Gleisbereich stets ernst zu nehmen. In Zeiten, in denen Arbeiten im Gleisbereich immer wieder zu kritischen Situationen führen können, ist die Einhaltung von Schutzrichtlinien von höchster Bedeutung. Nur so kann man künftige Unfälle verhindern und die Sicherheit der Arbeiter gewährleisten.