Alkoholisierter Radfahrer kracht in Ingolstadt gegen drei Autos!

Alkoholisierter Radfahrer kracht in Ingolstadt gegen drei Autos!
In Ingolstadt hat ein 38-jähriger Radfahrer am 13. Juni 2025 für einige Aufregung gesorgt, als er mit 2,1 Promille Alkohol im Blut auf dem Radweg unterwegs war. Der Vorfall ereignete sich gegen 15:40 Uhr auf der Richard-Wagner-Straße, wo der Radfahrer ungeschickt von der Straße abkam und nacheinander gegen drei geparkte Autos prallte, bevor er letztendlich wegen eines Baustellen-Schilds stürzte, wie pfaffenhofen-today.de berichtet.
Der erste Sturz ereignete sich direkt vor Hausnummer 1, wo er mit einem geparkten Pkw kollidierte. Trotz des ersten Unfalls versuchte der alkoholisierten Fahrer weiterzufahren, was ihn jedoch nicht daran hinderte, erneut zu stürzen und gegen ein zweites Fahrzeug zu prallen. Schließlich kam es zu einer dritten Kollision, bevor er an Hausnummer 3 mit einem Baustellen-Schild zusammenstieß und heftiger stürzte, wobei die Kette seines Fahrrads riss.
Unfallfolgen und Ermittlungen
Die Verkehrspolizei wurde auf den Vorfall aufmerksam und fand den Radfahrer mit leichten Verletzungen, darunter Abschürfungen und eine Platzwunde am Ellenbogen. Zügig wurde er ins Krankenhaus gebracht, während der Sachschaden an den beiden beschädigten Fahrzeugen auf etwa 3000 Euro geschätzt wurde. Die Situation des dritten Fahrzeugs, einem schwarzen Audi, blieb unklar, da es nicht mehr an der Unfallstelle war, als die Polizei ankam. Der Radfahrer sieht sich nun Ermittlungen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gegenüber.
Alkohol am Steuer ist nicht nur beim Autofahren ein ernstes Thema. Auch Radfahrer sind nicht vor den Konsequenzen von Alkoholkonsum gefeit. Laut adac.de gilt ab 1,6 Promille für Radfahrer die Einstufung als absolut fahruntüchtig, was nicht nur strafrechtliche Folgen nach sich zieht, sondern auch eine Anordnung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Folge haben kann. Auch ab 0,3 Promille können bereits Strafen fällig werden, wenn auffälliges Fahrverhalten festgestellt wird.
Regelungen zur Promillegrenze
Die Regelungen zur Fahrtüchtigkeit sind nicht nur auf Radfahrer beschränkt. Auf E-Scootern gelten dieselben Vorschriften wie beim Autofahren, und auch hier führen 0,3 Promille bereits zu möglichen disziplinarischen Maßnahmen, während ab 0,5 Promille Ordnungswidrigkeiten zur Folge haben können, wie rbb24.de erläutert.
Es ist wichtig, gerade für junge oder unerfahrene Fahrer, sich über die geltenden Promillegrenzen im Klaren zu sein. Obwohl die 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger in der Probezeit oder unter 21 Jahren beim Autofahren gilt, findet sie beim Fahrradfahren keine Anwendung. Dafür können auffällige Verhaltensweisen auch hier zu einer Bestrafung führen.
Insgesamt zeigt der Vorfall in Ingolstadt, dass Alkohol und Verkehr, egal auf welchem fahrbaren Untersatz, eine gefährliche Mischung sind und stets mit Bedacht behandelt werden sollte.