SC Fürstenfeldbruck gewinnt Rechtsstreit gegen die Stadt – Pacht bleibt!

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Im Rechtsstreit zwischen dem SC Fürstenfeldbruck und der Stadt entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten des Vereins.

Im Rechtsstreit zwischen dem SC Fürstenfeldbruck und der Stadt entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten des Vereins.
Im Rechtsstreit zwischen dem SC Fürstenfeldbruck und der Stadt entschied das Verwaltungsgericht zu Gunsten des Vereins.

SC Fürstenfeldbruck gewinnt Rechtsstreit gegen die Stadt – Pacht bleibt!

Im aktuellen Rechtsstreit zwischen dem Sportclub Fürstenfeldbruck (SCF) und der Stadt Fürstenfeldbruck hat das Verwaltungsgericht München klar Stellung bezogen: Der SCF darf sein Sportgelände an der Klosterstraße weiterhin wie gewohnt nutzen. Präsident Jakob Ettner des SCF bestätigte die Mitteilung des Gerichts und bezeichnete diese Entscheidung als einen wichtigen Sieg für den Verein. Die Stadt, welche die Kündigung des Nutzungsvertrags angestrebt hatte, ist damit gescheitert. Laut sueddeutsche.de wurde die Kündigung vom Gericht für ungültig erklärt, da die Stadt den SCF nicht ausreichend in die Beendigung des „öffentlich-rechtlichen“ Verhältnisses eingebunden hatte.

In seiner Einlassung betonte Oberbürgermeister Christian Götz, dass er die schriftlichen Urteilsbegründungen abwarten möchte, bevor er weitere Schritte unternimmt. Die Stadt hatte ursprünglich zwei Kündigungen des Nutzungsvertrags im Raum stehen, eine zum Jahresende 2024 und die zweite für 2025, die beide vom Gericht kassiert wurden. Es wird seitens der Stadt eine Neuaufteilung des Geländes angestrebt, wobei Räume für die American-Football-Abteilung der Fursty Razorbacks vorgesehen sind. Dies führt teilweise zu Spannungen zwischen den beiden Vereinen, denn die neuen Vertragsangebote wurden vom SCF als sittenwidrig und existenzbedrohend bezeichnet.

Streit um die künftige Nutzung des Geländes

Die kommunalen Pläne zur Öffnung des Sportgeländes für die Razorbacks sind nicht nur rechtlich, sondern auch politisch heikel. Laut fupa.net fordern die Fursty Razorbacks Bolzplatz, Abstellraum und Umkleiden in einer neuen Vereinbarung. Die Stadtverwaltung versuchte, ihre Position zu stärken, indem sie argumentierte, dass sie die Nutzung der Anlage kündigen könnte, ohne Gründe angeben zu müssen, da es sich um eine verpachtete Sportanlage handle. Doch die Richterin stellte klar, dass es sich um eine öffentliche Einrichtung handelt, und wies die Stadt an, das Thema erneut angemessen zu behandeln.

In den Verhandlungen wurden auch Vorwürfe laut, die Stadtverwaltung habe den Stadtrat lückenhaft oder tatsächlich falsch informiert, wodurch eine fundierte Entscheidung über die Kündigung unmöglich wurde. SCF-Präsident Ettner und die Stadträtin Alexa Zierl (ÖDP) gaben der Stadt die Schuld für diese Missstände. Die Richterin riet allen Beteiligten, gemeinsam an einer sachlichen Lösung zu arbeiten. Dies könnte bedeuten, dass die Stadt versucht, entweder in die nächste Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen oder ein neues Kündigungsverfahren einzuleiten, wobei die Einbindung des SCF wichtig ist.

Die rechtlichen Grundlagen

Der Streit um die Nutzungsverträge berührt auch grundlegende Aspekte des Sportrechts, das auf verschiedenen Rechtsgebieten basiert, wie zum Beispiel dem Vertragsrecht, Vereinsrecht und Haftungsrecht. Wie juraforum.de erläutert, werden in Deutschland Sportorganisationen oft als Vereine geführt, was ihre Rechtsfähigkeit maßgeblich beeinflusst. Im vorliegenden Fall zeigt sich, wie wichtig es ist, rechtliche Rahmenbedingungen genau zu kennen und zu beachten, um Konflikte zu vermeiden.

Mit der aktuellen Entscheidung des Gerichts hat der SCF die Möglichkeit, seine Tradition fortzusetzen und gleichzeitig gegen die neuen Pläne der Stadt anzukämpfen. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Stadt auf dieseWendungen reagieren wird und ob eine einvernehmliche Lösung mit den Razorbacks in Sicht ist.