Freising: Stadtrat ignoriert Polizeiwarnung zur Fußgängerzone!

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In Freising bleibt die kleine Fußgängerzone bestehen, trotz Bedenken der Polizei. Ein Bürgerbegehren ist in Planung.

In Freising bleibt die kleine Fußgängerzone bestehen, trotz Bedenken der Polizei. Ein Bürgerbegehren ist in Planung.
In Freising bleibt die kleine Fußgängerzone bestehen, trotz Bedenken der Polizei. Ein Bürgerbegehren ist in Planung.

Freising: Stadtrat ignoriert Polizeiwarnung zur Fußgängerzone!

In Freising bleibt die Fußgängerzone klein und schmal, trotz intensiver Diskussion im Stadtrat und Warnungen der Polizei. Der Stadtrat hat in einer Abstimmung mit 21 zu 14 Stimmen beschlossen, an der bestehenden Regelung festzuhalten und eine Erweiterung der Fußgängerzone abzulehnen. Dies berichtet Merkur.

Der Polizeichef Andreas Wegmaier äußerte sich besorgt über die Sicherheit in der Fußgängerzone und betonte, dass die Polizei hierbei lediglich beratend zur Seite stehe. Wegmaier wies auf die Gefahren rasender Radfahrer hin, die insbesondere für Kinder und Senioren ein Risiko darstellen. Er forderte zudem eine klare Trennung zwischen Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen, um mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

Radverkehr bleibt unbeeinflusst

Eine verstärkte Kontrolle des Radverkehrs, wie sie von der Polizei empfohlen wurde, wird nicht stattfinden. Stattdessen soll das Thema in einem Jahr erneut auf die Agenda kommen, wie der Planungsausschuss festgelegt hat. Ein Bürgerbegehren, das die Freisinger Bürger zu einem Umdenken bewegen möchte, ist bereits in Planung und wird von Nicolas Graßy unterstützt.

Aktuelle Herausforderungen im Bereich des Radverkehrs zeigen sich nicht nur in Freising. Ein ähnliches Thema wird derzeit in Balingen diskutiert, wo seit über einem halben Jahr Radfahrer von der Nutzung der Fußgängerzone ausgeschlossen sind. Hier könnte eine mögliche Aufhebung des Verbots vor der Tür stehen, was die Verwaltung auf Grundlage von Erfahrungen aus dem Sommer 2023 anempfiehlt, wie der Schwarzwaelder Bote berichtet.

Regeln und Vorschriften in Fußgängerzonen

Generell gilt: Fußgängerzonen sind ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Radfahrer müssen in diesen Bereichen absteigen, andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 30 Euro. Auch Lieferverkehr hat strikte Richtlinien und darf nur zu bestimmten Zeiten stattfinden, während für private Fahrzeuge mit Anwohnerausweis Ausnahmen gelten können. Das Befahren einer Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa für Einsatzfahrzeuge oder bei Sondergenehmigungen, teilte die Webseite führerscheine.de mit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diskussion um die Fußgängerzone in Freising ein heißes Thema bleibt, das nicht nur die Anwohner, sondern auch die Polizei und Verkehrsexperten beschäftigt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Entwicklungen in den kommenden Monaten gestalten werden.