Bürgermeister Henn: Dienstwagen für Hallbergmoos - Rechtliche Hürden bleiben!

Bürgermeister Benjamin Henn von Hallbergmoos erhält Dienstwagen; rechtliche Fragen zur Fahrzeugnutzung bleiben offen.
Bürgermeister Benjamin Henn von Hallbergmoos erhält Dienstwagen; rechtliche Fragen zur Fahrzeugnutzung bleiben offen. (Symbolbild/MW)

Bürgermeister Henn: Dienstwagen für Hallbergmoos - Rechtliche Hürden bleiben!

Hallbergmoos, Deutschland - Der neue Bürgermeister von Hallbergmoos, Benjamin Henn, ist seit Jahresbeginn 2025 im Amt und steht gleich vor einigen Herausforderungen in Bezug auf seine Mobilität. Der Gemeinderat hat ihm einstimmig die Zustimmung zur Anschaffung eines Dienstwagens signalisiert, jedoch gilt es noch, rechtliche Fragen zu klären. Diese betreffen unter anderem die Nutzung des Fahrzeugs in seiner Freizeit und während Urlaubszeiten, wie Merkur berichtet.

Bereits im Dezember 2024 wurde der Beschluss zur Anschaffung eines E-Dienstwagens gefasst, doch die Umsetzung musste vorerst ruhen. Bürgermeister Henn erhält zudem eine monatliche Reisekostenpauschale von 94 Euro, die ihn entlastet, wenn er sein Privatfahrzeug für dienstliche Fahrten nutzt. Diese Pauschale basiert auf durchschnittlich 235 Kilometer, die er von Januar bis März 2025 für dienstliche Reisen zurücklegte, bei einem Kilometersatz von 40 Cent.

Rechtliche Grundlagen der Vergütung

Die Pauschale ist nur für Fahrten in den Landkreisen Freising, Erding sowie der Stadt München gültig. Für Reisen außerhalb dieser Regionen werden die Reisekosten weiterhin einzeln abgerechnet. Um die Angemessenheit dieser Pauschale sicherzustellen, empfiehlt sich eine jährliche Vergleichsaufzeichnung. Diese Regelungen basieren auf dem Einkommensteuergesetz und dem Bayerischen Reisekostengesetz, das in ähnlicher Weise die Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen regelt, sofern diese den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigen, wie NWB erläutert.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verdeutlicht die steuerlichen Rahmenbedingungen für hauptamtliche Bürgermeister. Steuerfreie Reisekostenvergütungen greifen nur, wenn die Pauschbeträge nicht überschritten werden, was für Henn ebenfalls relevant sein könnte, wenn er zusätzliche Kosten geltend machen möchte, etwa für Verpflegungsmehraufwendungen.

Die Nutzung des Dienstwagens

Die künftige Nutzung des Dienstwagens wirft auch einige interessante Fragen auf. Laut Haufe kann ein Dienstwagen in der Regel auch privat genutzt werden, allerdings muss, falls es zu Streitigkeiten kommt, nachgewiesen werden, dass das private Fahrzeug für dienstliche Angelegenheiten verwendet wurde. Das könnte in Henns Fall wichtig werden, falls er privatfahrzeugbedingt hohe Fahrtkosten ansetzen möchte. Bei der Nutzung eines Dienstwagens durch Familienangehörige sind steuerliche Regelungen ebenfalls zu beachten.

Die Umsetzung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Dienstwagens werden in den nächsten Wochen von Henn und seinem Team weiter thematisiert. Nicht nur für Henn selbst, sondern auch für den Gemeinderat ist es wichtig, eine klare Regelung zu finden. So bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess entwickelt und welche konkreten Schritte Henn als neuer Bürgermeister von Hallbergmoos unternimmt.

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OrtHallbergmoos, Deutschland
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