Neuer Bischof in Eichstätt: Wahl des Diözesanadministrators steht bevor!

Bistum Eichstätt wählt am 13. Juni einen Diözesanadministrator nach Rücktritt von Bischof Hanke. Neuigkeiten zur Kirchenführung.

Bistum Eichstätt wählt am 13. Juni einen Diözesanadministrator nach Rücktritt von Bischof Hanke. Neuigkeiten zur Kirchenführung.
Bistum Eichstätt wählt am 13. Juni einen Diözesanadministrator nach Rücktritt von Bischof Hanke. Neuigkeiten zur Kirchenführung.

Neuer Bischof in Eichstätt: Wahl des Diözesanadministrators steht bevor!

Im Bistum Eichstätt steht ein bedeutender Wechsel an. Wie katholisch.de berichtet, hat Bischof Gregor Maria Hanke am vergangenen Pfingstsonntag auf eigenen Wunsch seinen Rücktritt eingereicht. Der Rücktritt wurde von Papst Franziskus mit der Formulierung „nunc pro tunc“ angenommen, was bedeutet, dass Hanke nach 19 Jahren im Amt in die Seelsorge zurückkehren möchte und fortan als „einfacher Pater Gregor“ tätig sein wird.

Um die Übergangszeit zu überbrücken, ist nun die Wahl eines Diözesanadministrators am Freitag, den 13. Juni, angesetzt. Laut Kirchenrecht müssen solche Wahlen innerhalb von acht Tagen nach einer Schwebesituation (Sedisvakanz) erfolgen. Da Eichstätt keinen Weihbischof hat, leitet das Domkapitel die Geschäfte bis zur Wahl des administrativen Leiters. Diese Übergangslösung stellt sicher, dass das Bistum auch vorübergehend handlungsfähig bleibt.

Die Aufgaben des Diözesanadministrators

Der neu gewählte Diözesanadministrator wird mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie ein vollwertiger Bischof ausgestattet, allerdings ohne die Möglichkeit, grundlegende Veränderungen zu beschließen. Ziel dieser Wahl ist es, die Stabilität im Bistum während des Übergangs zu sichern und eine geregelte Nachfolgeregelung einzuleiten.

Das Domkapitel ist aktuell mit der Erstellung einer Vorschlagsliste für den zukünftigen Bischof beschäftigt. Diese Liste wird dann dem Vatikan übermittelt. Interessanterweise zeigt sich, dass auch andere bayerische Domkapitel ähnliche Listen vorlegen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass der Papst nicht an diese Vorschläge gebunden ist, was die Auswahl beeinflussen könnte. Bislang sind keine Informationen über die mögliche Beteiligung von Laien an diesem Verfahren bekannt, obwohl das Thema auf dem Synodalen Weg und in den Schlussdokumenten der Weltsynode angesprochen wurde. Hier wird ein größeres Mitspracherecht des Gottesvolkes gefordert.

Ähnliche Entwicklungen in anderen Bistümern

bistum-osnabrueck.de berichtet, kann auch Wübbe keine Entscheidungen fällen, die seinen Nachfolger bindet.

Die Regelungen zur Wahl eines Bischofs, die in den Kanones des Codex Iuris Canonici sowie im Preußischen Konkordat von 1929 festgelegt sind, finden auch in Eichstätt Anwendung. Die Sedisvakanz endet erst mit der Einführung des neuen Bischofs, während der Diözesanadministrator die Leitung des Bistums bis zu dessen Amtsantritt übernimmt. Wichtig ist, dass die Wahl innerhalb kurzer Fristen organisiert wird, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Somit zeigt sich, dass der Bistum Eichstätt sich nun auf eine spannende Phase vorbereiten muss, in der die Weichen für die Zukunft und die Leitungsstruktur des Bistums neu gestellt werden. Die Augen der Gläubigen sind dabei auf die kommenden Entwicklungen gerichtet.