Hilfe gegen Gewalt: Neuer Anlauf im Landkreis Ebersberg

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Der SPD-Ortsverein Markt Schwaben diskutierte am 5. November 2025 über Gewalt gegen Frauen im Landkreis Ebersberg und präsentierte Unterstützungsmöglichkeiten.

Der SPD-Ortsverein Markt Schwaben diskutierte am 5. November 2025 über Gewalt gegen Frauen im Landkreis Ebersberg und präsentierte Unterstützungsmöglichkeiten.
Der SPD-Ortsverein Markt Schwaben diskutierte am 5. November 2025 über Gewalt gegen Frauen im Landkreis Ebersberg und präsentierte Unterstützungsmöglichkeiten.

Hilfe gegen Gewalt: Neuer Anlauf im Landkreis Ebersberg

Am 5. November fand im Rahmen eines offenen Polittreffs der SPD-Ortsverein Markt Schwaben eine interessante Veranstaltung über das traurige, aber wichtige Thema „Gewalt gegen Frauen im Landkreis Ebersberg“ statt. Leitung übernahm die Geschäftsführerin der Beratungsstelle Frauennotruf Ebersberg, Angela Rupp, unterstützt von Elke Zahner-Meike, Vorständin des Trägervereins „Frauen helfen Frauen im Landkreis Ebersberg e.V.“ Dieser Verein, der seit 1989 aktiv ist und Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern, setzt sich für die Unterstützung von Frauen in Notsituationen ein.

Ein zentraler Punkt der Veranstaltung war die Eröffnung eines Frauenhauses im Landkreis Ebersberg am 1. Oktober. Dieses neue Angebot bietet Frauen, die Gewalt erfahren haben, ein sicheres Zuhause und Unterstützung. Die dortige Beratungsstelle ist rund um die Uhr erreichbar, kostenfrei und garantiert, wenn gewünscht, Vertraulichkeit und Anonymität. Es gibt einen dringenden Bedarf an Verbesserungen, vor allem beim Ausbau der Kapazitäten in den Frauenhäusern sowie Präventions- und Täterarbeit, wie zahlreiche Berichte zeigen.

Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen

Die Arbeit der Beratungsstellen wird seit 2018 durch die Istanbul-Konvention rechtlich untermauert. Dieses völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das von 13 Staaten, darunter Österreich, unterzeichnet wurde, verlangt von den Vertragsstaaten, geschlechtsspezifische Gewalt aktiv zu bekämpfen. Deutschland trat der Konvention am 1. Februar 2018 bei und verpflichtet sich, auf allen staatlichen Ebenen Schutz und Unterstützung für Betroffene zu bieten, sowie Gewalt zu verhindern. Ziel ist ein gewaltfreies Leben für alle Frauen.

Auch wenn längst nicht alle Probleme gelöst sind, wurden durch das Gewalthilfegesetz vom Februar 2025 erste Schritte in die richtige Richtung unternommen. Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung und eine verlässliche Finanzierung sind nun besser gewährleistet. Ab 2032 wird zudem ein Rechtsanspruch auf Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt für Frauen eingeführt. Diese Fortschritte sind erfreulich, dennoch bleibt noch viel zu tun, wie es in den Berichten deutlich wird.

Hilfsangebote und Kontaktinformationen

Die Beratungsstelle Frauennotruf Ebersberg bietet umfassende Hilfe. Dabei ist es wichtig, dass die Kontaktdaten in lokalen Mitteilungsblättern veröffentlicht werden, um den betroffenen Frauen eine schnelle Orientierung zu ermöglichen:

Eine weitere Herausforderung rollen auf uns zu: Laut Kriminalstatistik nimmt insbesondere die sexuelle Gewalt zu. 2023 gab es bundesweit im Durchschnitt fast täglich eine getötete Frau oder ein Mädchen. Diese besorgniserregenden Zahlen unterstreichen die Dringlichkeit von präventiven Maßnahmen und einer intensiven Aufklärung der Öffentlichkeit über die Angebote der Beratungsstellen.

Die Istanbul-Konvention sieht auch vor, dass eine Überprüfung der Umsetzung durch internationale Experten erfolgt. In Österreich hat der GREVIO bereits mehrere Evaluationen durchgeführt und wird auch 2024 neue Berichte publizieren. Deutschland wird sicher aufgefordert, den gleichen kritischen Reformdruck zu spüren und entsprechend zu handeln.

Es ist deutlich, dass beim Thema Gewalt gegen Frauen großer Handlungsbedarf besteht. Die gesamte Gesellschaft muss zusammenarbeiten, um diese Probleme anzugehen und eine sichere Umgebung für alle Frauen zu schaffen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben und Unterstützung, wenn er sie braucht.