Grillen im Naturschutzgebiet: Polizei schreitet ein und zeigt Härte!

Grillen im Naturschutzgebiet bei Icking endet für vier Münchner mit einem Polizeieinsatz und Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit.
Grillen im Naturschutzgebiet bei Icking endet für vier Münchner mit einem Polizeieinsatz und Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit. (Symbolbild/MW)

Grillen im Naturschutzgebiet: Polizei schreitet ein und zeigt Härte!

Icking, Deutschland - Ein entspannter Tag am Eisweiher endete für vier Männer und Frauen aus dem Raum München mit rechtlichen Konsequenzen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, kam es am 22. Juni 2025, gegen 17:50 Uhr, zu einem Vorfall im Naturschutzgebiet „Isarauen zwischen Schäftlarn und Bad Tölz“, als die Gruppe das Grillverbot ignorierte und direkt am Ufer des Eisweihers ein Feuer entfachte.

Dank einer 80-jährigen Münchnerin, die auf den Missstand aufmerksam wurde, rückte die Polizei der Polizeiinspektion Wolfratshausen an und untersagte das Grillen. Die Personen, zwischen 20 und 59 Jahren alt, erhielten nicht nur einen Schreck, sondern auch eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit.

Rechtliche Grundlagen und mögliche Konsequenzen

In Bayern sind Grillverbote in Naturschutzgebieten keine Seltenheit. So regelt eine Verordnung, dass vom 1. März bis 31. Oktober Feuermachen, Grillen und Rauchen in Wäldern untersagt sind. Besonders im Hinblick auf die naturschutzrechtlichen Bestimmungen hat die zuständige Naturschutzbehörde des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen das letzte Wort über eine mögliche Geldbuße. Dies könnte, je nach Schwere des Verstoßes, empfindlich werden, denn das Bußgeld für illegales Grillen kann sich je nach Region massiv unterscheiden.

Wie der Bußgeldkatalog informiert, beträgt das Bußgeld für das Unterlassen solcher Vorschriften in vielen Städten Regelbeträge, die meist bei etwa 35 Euro liegen. Während in Großstädten wie München geringere Beträge erwartet werden, sind auch Höchststrafen bis zu 5.000 Euro möglich, besonders in sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten.

Umweltrecht und Ordnungswidrigkeiten

Ein Verstoß gegen die Grillverbote kann zudem als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, was in der Regel gemäß dem deutschen Umweltrecht mit einer Geldstrafe geahndet wird. Die genaue Strafe wird dabei im Kontext der Schwere der Tat festgelegt und kann von den entsprechenden Gesetzen wie dem Bundesnaturschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz abgeleitet werden, wie Umweltbundesamt erläutert.

Für die vier Grillfreunde am Eisweiher heißt es nun, das Ganze ernst zu nehmen und sich auf eventuelle Bußgelder einzustellen. Unser Rat an alle: Die Natur ist wertvoll! Grillen Sie also nur dort, wo es erlaubt ist und lassen Sie die Finger von geschützten Gebieten, um Streit mit den Behörden und unnötige Kosten zu vermeiden.

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OrtIcking, Deutschland
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