Rentenatlas 2025: Jahrgang 1963 – So sichern Sie Ihre Rente!

Erfahren Sie, wann Jahrgänge 1963 und später in Rente gehen können. Wichtige Infos zu Altersrenten und Abschlägen.
Erfahren Sie, wann Jahrgänge 1963 und später in Rente gehen können. Wichtige Infos zu Altersrenten und Abschlägen. (Symbolbild/MW)

Rentenatlas 2025: Jahrgang 1963 – So sichern Sie Ihre Rente!

Bad Kissingen, Deutschland - Heute, am 11. Juni 2025, stehen viele Menschen in Bayern vor der Frage, wann sie endlich in den wohlverdienten Ruhestand gehen können. Der Renteneintritt ist schließlich eine individuelle Angelegenheit, die von Geburtsjahr und den erworbenen Versicherungszeiten abhängt. Besonders für den Jahrgang 1963 gibt es interessante Regelungen.

Wie mainpost.de berichtet, ist der Jahrgang 1963 der letzte, der unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 67. Lebensjahr ohne Abschläge in Rente gehen kann. Für Versicherte, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, besteht die Möglichkeit, bereits früher in den Ruhestand zu treten. Dabei zählen nicht nur Anstellungsverhältnisse, sondern auch Selbstständigkeit, Krankengeld, Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

Die verschiedenen Rentenarten

Generell wird zwischen zwei Arten von Altersrenten unterschieden: der Altersrente für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen können, und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre Beitragszeiten aufweisen müssen. Letzteres ist in deutsche-rentenversicherung.de festgelegt und hat einige wichtige Regelungen. Während die Jahrgänge 1949 bis 1963 ohne Abschläge vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen können, müssen Jahrgänge ab 1964 bis zum Alter von 67 Jahren warten.

Für langjährig Versicherte besteht auch die Option, bereits ab 63 Jahren in Rente zu gehen, allerdings mit monatlichen Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden Monat, den sie vor dem regulären Rentenbeginn ihre Rente in Anspruch nehmen. Wer 45 Jahre lang eingezahlt hat, kann ebenfalls früher in Rente, jedoch ohne Abschläge. Dies ist ein großer Anreiz für viele Arbeitnehmer, die sich nach einem langen Arbeitsleben auf die Rente freuen.

Was zählt für die Rentenberechnung?

In Bezug auf die Rentenberechnung ist klar: Für die 35 Jahre zählen alle Monate in der gesetzlichen Rentenversicherung – sei es durch Anstellung, Selbstständigkeit oder Zeit für die Kindererziehung. Bei den 45 Jahren decken solche Pflichtbeiträge ab, aber es gibt Ausnahmen, die nicht angerechnet werden, wie beispielsweise Zeiten mit Bürgergeld oder Arbeitslosengeld. Mehr dazu findet man im detaillierten Leitfaden auf smart-rechner.de.

Ein Beispiel veranschaulicht dies gut: Marlene, geboren am 12. Februar 1963, könnte frühestens am 1. März 2026 in Rente gehen, wenn sie 35 Beitragsjahre hat. Im Falle von 45 Jahren wäre ihr Rentenbeginn am 1. Januar 2028 möglich. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rente beantragt werden muss und dabei die Rentenversichertenummer bereitgehalten werden sollte.

Leider müssen auch Rentner, ähnlich wie Angestellte, eine Steuererklärung abgeben – Steuern und Abgaben auf die Rente sind nicht zu unterschätzen. Dabei kann die Altersrente, die für viele eine neue Lebensphase einleitet, viel Freude bereiten, wenn die finanziellen Regelungen im Vorfeld klar sind.

Ein guter Tipp für alle, die bald in den Ruhestand möchten: Wer rechtzeitig plant und seinen Antrag auf Rente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellt, hat gute Karten für einen reibungslosen Übergang in die neue Lebensphase.

Details
OrtBad Kissingen, Deutschland
Quellen