Online-Antrag für Schülerbeförderung: Frist bis 31. Juli 2025!

Online-Antrag für Schülerbeförderung: Frist bis 31. Juli 2025!
Bad Kissingen, Deutschland - In Bad Kissingen steht eine wichtige Neuerung für die Schülerbeförderung an, die sowohl Eltern als auch Schüler betrifft. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird die Antragstellung für die Beförderung an der Henneberg-Grundschule, der Sinnberg-Grundschule und der Anton-Kliegl-Mittelschule komplett digitalisiert. Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zum 31.07.2025 einen Antrag über das Online-Portal „myVIA“ stellen müssen, selbst wenn sie keine Beförderung benötigen. Jede einzelne Fahrkarte wird dabei nicht automatisch verlängert, das heißt, die aktuellen Fahrausweise verlieren mit Ende des laufenden Schuljahres ihre Gültigkeit. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben die Verantwortlichen von Bad Kissingen betont, dass die Beförderung nicht automatisch erfolgt.
Interessanterweise wird der gesamte Prozess durch dieses Online-Verfahren erheblich vereinfacht. Die Anträge müssen über das Nutzerprofil der Erziehungsberechtigten im Portal „myVIA“ eingereicht werden, das unter www.schulweg.badkissingen.de zu erreichen ist. Zudem können Eltern jederzeit den Bearbeitungsstatus ihres Antrags einsehen. Sollten sich bei den Schülern Änderungen ergeben, wie etwa ein Umzug oder Schulwechsel, müssen diese unverzüglich der Stadt gemeldet werden, da andernfalls Kosten für nicht in Anspruch genommene Fahrkarten anfallen könnten.
Digitale Zukunft der Schülerbeförderung
Ein weiteres Highlight ist die digitale Übermittlung der Fahrkarten, die entweder durch die Post oder teilweise als digitale Version im öffentlichen Nahverkehr bereitgestellt werden. Zudem erhält jedes „Fahrkind“ eine Schülerberechtigungskarte oder eine ÖPNV-Buskarte, die regelmäßigen Kontrollen durch Busfahrer unterliegt. Wichtig ist, dass die Anträge bis spätestens zum 31.07.2025 gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Fahrkarten rechtzeitig zum Schulbeginn am 16.09.2025 ausgehändigt werden.
Die Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht nur in Bad Kissingen von Bedeutung. Wie Landkreis Landshut anmerkt, sind die Aufgabenträger für die Schülerbeförderung verantwortlich. Dabei gilt das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Schulen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählt beispielsweise, dass der Schulweg länger als 3 Kilometer sein muss.
Fördermaßnahmen für Eltern und Schüler
Die Bedingungen für die Kostenfreiheit der Schülerbeförderung sind klar definiert. Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule besuchen, können auf Antrag Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr erhalten. Besonders für Familien mit drei oder mehr Kindern gibt es eine vollständige Erstattung der Beförderungskosten, was eine große Entlastung darstellen kann. Auch ///Landkreis Neu-Ulm/// bietet hilfreiche Informationen und spricht von einem transparenten Verfahren, das über digitale Formulare und Antragsstellungen verwaltet wird.
Die digitale Transformation der Schülerbeförderung sorgt also nicht nur für weniger Bürokratie, sondern auch für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Antragsabläufe. Eltern und Schüler sollten die Fristen und Bedingungen im Auge behalten, um ohne Komplikationen in das neue Schuljahr zu starten.
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Ort | Bad Kissingen, Deutschland |
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