Drogenfahrten in Amberg: 38-Jähriger ohne Führerschein geschnappt!

Drogenfahrten in Amberg: 38-Jähriger ohne Führerschein geschnappt!
Gärmersdorf, Deutschland - Am Freitag, kurz nach ein Uhr in der Früh, alarmierten mehrere Anrufer die Polizei über einen alkoholisierenden Autofahrer in Amberg. Die Polizeiinspektion Amberg schickte daraufhin eine Streife aus, die das Fahrzeug im Bereich Gärmersdorf (Gemeinde Kümmersbruck, Landkreis Amberg-Sulzbach) entdeckte. Das Fahrzeug fiel durch ein fehlendes vorderes Kennzeichen auf, während das hintere eine Fantasiedarstellung war.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem 38-jährigen Fahrer, der den Beamten als amtsbekannt bekannt war, bemerkten die Polizisten sofort den Geruch von Marihuana. Dies gab Anlass zu weiteren Ermittlungen, die schließlich die Zusammenarbeit mit einer Blutentnahme zur Konsequenz hatten. Die Überprüfung ergab, dass der Mann zudem keine gültige Fahrerlaubnis besaß.
Rechtslage und Konsequenzen
Die aktuellen Vorschriften im deutschen Verkehrsrecht, die durch das neue Cannabisgesetz (KCanG) und die Anpassung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geprägt sind, schreiben klare THC-Grenzwerte vor. Seit dem 22. August 2024 gilt ein neuer Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Werte darunter, aber zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml, können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was für viele Autofahrer durchaus eine gefährliche Grauzone darstellt. Bei Überschreitung des Grenzwerts wird hingegen von einer Straftat ausgegangen und es drohen empfindliche Strafen, darunter auch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und hohe Geldbußen, so der ADAC.
Gerade für Fahranfänger in der Probezeit oder Personen unter 21 Jahren bleibt die Null-Toleranz-Grenze ein striktes Verbot. Diese neuen Regelungen bringen bedeutende Risiken für Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr mit sich. Gelegentlicher Konsum kann bereits zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn THC im Blut über dem Grenzwert nachgewiesen wird, sodass die Zweifel an der Fahreignung bestehen. In einem solchen Fall muss auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) überlegt werden.
Strafrechtliche Folgen
Laut den letzten Zahlen zum Thema Drogen im Straßenverkehr, können Autofahrer, die unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis stehen, mit Strafen in Höhe von 5000 bis 7000 Euro rechnen, die Anwalts- und Verfahrenskosten mit einbegriffen. Bei nachgewiesenen Ausfallerscheinungen wird die Drogenfahrt zudem als Straftat gewertet, intelligente Verkehrskontrollen sind indes unabdingbar. Der ADAC fordert hierzu verstärkte Aufklärungsarbeit, um das Bewusstsein für die Gefahren des Drogenkonsums im Straßenverkehr zu schärfen.
Interessanterweise ist es seit der Gesetzesnovelle der Fall, dass eine einmalige Übertretung nicht mehr automatisch zu einer MPU führt. Härter wird’s jedoch bei wiederholten Verstößen oder Anzeichen von Missbrauch. Ein einheitliches Bild entsteht: Wer einmal erwischt wird, der stampft oft mit empfindlichen Strafen und der Chance auf Wiedererlangung des Führerscheins vor einem Berg voller bürokratischer Hürden.
In Amberg wurde gegen den Fahrer bereits ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Nach den polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann seine Reise zu Fuß fortsetzen. Ein weiteres Kapitel, das die Diskussion um die Sicherheit im Straßenverkehr und den Konsum von Drogen eröffnet.
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Ort | Gärmersdorf, Deutschland |
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