Altötting halbiert Windelsäcke: Eltern müssen umstellen!

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Ab 1. Januar 2026 reduziert Altötting die kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene auf 12, um Kosten zu senken.

Ab 1. Januar 2026 reduziert Altötting die kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene auf 12, um Kosten zu senken.
Ab 1. Januar 2026 reduziert Altötting die kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene auf 12, um Kosten zu senken.

Altötting halbiert Windelsäcke: Eltern müssen umstellen!

Die Stadt Altötting steht vor Veränderungen, die frischgebackene Eltern betreffen: Ab dem 1. Januar 2026 wird die Anzahl der kostenlosen Windelsäcke für Neugeborene von bislang 24 auf 12 halbiert. Diese Entscheidung hat die Stadtverwaltung getroffen, um den steigenden Müllgebühren, die von 1,20 Euro auf 4,40 Euro pro 70-Liter-Müllsack ansteigen, Rechnung zu tragen. Bürgermeister Stephan Antwerpen erklärte dazu: „Wir müssen auf die erhöhten Kosten reagieren.“ In den Jahren 2023 und 2024 wurden bereits Kosten von über 3.000 Euro pro Jahr verursacht, da insgesamt 106 Gutscheine für Windelsäcke im Jahr 2023 und 120 im Jahr 2024 ausgegeben wurden.

Diese Kürzung wird die Kosten für die Stadt erheblich reduzieren. Während die bisherigen Ausgaben von 12.672 Euro auf geschätzte 3.456 Euro gesenkt werden sollen, behalten die Eltern immerhin einen Wert von 52,80 Euro durch die verbleibenden Windelsäcke. Der Stadtrat hat diesen Vorschlag einstimmig beschlossen. Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die Diskussion über neue Sicherheitsvorkehrungen für den bevorstehenden Christkindlmarkt am Kapellplatz, der am 28. November eröffnet wird.

Neue Gebührenordnung ab 2025

Doch nicht nur die Windelsäcke werden teurer – auch die Müllgebühren ändern sich grundlegend. Ab dem 1. Januar 2025 wird es neue Strukturgebühren für die Müllentsorgung geben. Die Größe und Anzahl der Mülltonnen können dabei nach Bedarf gewählt werden. Es besteht eine Anschlusspflicht an die Restmüll- und Biotonne, doch bei Eigenkompostierung kann die Biotonne entfallen. Die Abfuhr erfolgt in der Regel alle 14 Tage für die Rest- und Biomülltonnen, während die Papiertonne nur alle vier Wochen geleert wird.

Die Gebühren für die Restmülltonnen bis 2024 sehen für verschiedene Größen unterschiedliche Preise vor. Beispielweise beträgt die Gebühr für eine 40-Liter-Tonne 3,50 Euro monatlich, während eine 240-Liter-Tonne mit 21 Euro zu Buche schlägt. Ab 2025 werden auch Grundgebühren für die Müllentsorgung in Höhe von 5 Euro monatlich für Wohnhäuser und 12 Euro für Gewerbebetriebe eingeführt; deren Staffelung erfolgt nach der Größe der umgebauten Nutzfläche. Details zu den neuen Gebühren können auf der Webseite der EVA Abfallentsorgung nachgelesen werden.

Wasser- und Kanalgebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren erfolgt ebenfalls am Jahresende. Grundlage ist der tatsächliche Verbrauch. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Ablesung ihrer Wasserzähler, die sie über verschiedene Kanäle wie das Bürgerportal oder auch persönlich vornehmen können. Bei einem Eigentümerwechsel, beispielsweise beim Verkauf von Immobilien, muss dies umgehend gemeldet werden, um die Gebührenbescheide korrekt auszustellen. Für weitere Informationen und Details können Interessierte die Seite der Stadt Altötting besuchen.