Dorfen plant neue Spielplatzsatzung: Größer, besser, sozialer!

Dorfen plant neue Spielplatzsatzung: Größer, besser, sozialer!
Dorfen, Deutschland - In Dorfen sorgt ein neuer Entwurf für eine Spielplatzsatzung für Gesprächsstoff. Der Bau- und Verkehrsausschuss hat kürzlich der überarbeiteten Satzung zugestimmt, die aufgrund der Reform der Bayerischen Bauordnung notwendig wurde. Ziel ist es, die Verantwortung zur Errichtung von Spielplätzen in die Hände der Kommunen zu legen. Laut dem Bericht von Merkur erklärte Bauamtsleiter Franz Wandinger, dass die Satzung auf Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetags und Städtetags basiert und klare Vorgaben zur Herstellung und zum Erhalt von Spielflächen enthält.
Die neuen Regelungen besagen, dass für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen ein Spielplatz nachgewiesen werden muss. Genauer gesagt, sind pro 25 Quadratmeter Wohnfläche mindestens 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche erforderlich, wobei eine Grundfläche von mindestens 50 Quadratmetern zu berücksichtigen ist. Außerdem müssen diese Spielplätze mit einem Spielsandbereich, ortsfesten Spielgeräten und Sitzgelegenheiten ausgestattet sein.
Diskussion um die Größe der Spielplätze
In der Sitzung zeigte sich besonders CSU-Stadtrat Ludwig Rudolf besorgt über die Planung kleiner Spielplätze. Er plädierte für größere Spielflächen, um den sozialen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Dies wurde von anderen Mitgliedern der Ausschussrunde unterstützt, jedoch gab es auch kritische Stimmen. Barbara Lanzinger (CSU) bezeichnete die Ablösesummen, die bei nicht errichteten Spielplätzen fällig werden, als zu hoch und warnte vor den steigenden Baukosten.
Die Stadt hat die Möglichkeit, die Verantwortung zur Errichtung und zum Unterhalt der Spielplätze per Ablösevertrag vom Bauherrn zu übernehmen. Um die finanziellen Belastungen konkret zu beziffern, wird ein Bodenrichtwert von 750 Euro pro Quadratmeter herangezogen. Daraus ergibt sich, dass die Ablösesumme für einen 80 Quadratmeter großen Spielplatz rund 41.000 Euro betragen würde. Diese Summe wird nicht von allen als gerechtfertigt angesehen; Andreas Hartl von der GAL kritisierte die finanzielle Betrachtung und wies darauf hin, dass Spielplätze auch eine wichtige soziale Funktion erfüllen.
Regelungen nach bayerischer Bauordnung
Die bayerische Bauordnung legt fest, dass unbebaute Flächen auf bebauten Grundstücken im Hinblick auf ihre Begrünung ebenfalls Beachtung finden müssen. So sind Flächen, die für Spielplätze vorgesehen sind, gemäß Bayern Gesetze so zu gestalten, dass sie wasseraufnahmefähig und begrenzt oder bepflanzt sind, um Bodenversiegelung zu vermeiden. Diese Regelungen unterstreichen die Wichtigkeit von Spielplätzen als Teil einer nachhaltig gestalteten Wohnumgebung.
Das Thema Spielplätze ist nicht nur von großer Bedeutung für Dorfen, sondern auch ein zentrales Element im gesamten Wohnbereich, der über die sozialen Belange von Kindern hinausgeht. Laut Juraforum sind die rechtlichen Vorgaben für die Planung und Unterhaltung von Spielplätzen in Deutschland umfassend, und es gibt klare Richtlinien für die Sicherheit und Barrierefreiheit.
Die Diskussion um den Entwurf der Spielplatzsatzung wird in einer der kommenden Stadtratssitzungen fortgesetzt. Ein endgültiger Beschluss steht noch aus, und die Akteure zeigen sich optimistisch, dass eine Lösung gefunden werden kann, die den Bedürfnissen der Dorfbewohner gerecht wird.
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Ort | Dorfen, Deutschland |
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