Gericht verhandelt Verbot: Compact unter Druck – Was steckt dahinter?

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Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact, entschieden werden soll am 24. Juni 2025.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact, entschieden werden soll am 24. Juni 2025.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact, entschieden werden soll am 24. Juni 2025.

Gericht verhandelt Verbot: Compact unter Druck – Was steckt dahinter?

Im aktuellen Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wird das rechtsextreme Magazin Compact mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Das Verbot durch die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2024 basiert auf Verstößen gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen die Menschenwürde von Migrant:innen und wurde von Faeser als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ beschrieben. Vor diesem Hintergrund hat Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer gegen diese Entscheidung geklagt und im August 2024 per Eilantrag einen Teilerfolg erzielt, wodurch das Magazin wieder erscheinen durfte, da die Erfolgsaussichten der Klage als offen eingestuft wurden.

Am 10. Juni 2025 begann die zweite Verhandlung, in der der Prozessvertreter des Innenministeriums unter anderem dicke Akten mit belastenden Passagen aus Compact präsentierte. Kompromittierende Formulierungen zur Migrationspolitik wurden auf Bildschirmen im Gerichtssaal angezeigt. Der Anwalt von Compact, Ulrich Vosgerau, argumentierte, dass diese Äußerungen lediglich verfassungsgemäße Meinungsäußerungen darstellten. „Wir wollen das Regime stürzen“, wurde der Vorsitzende Richter mit einer Aussage von Elsässer zitiert, die die hitzige Debatte im Gerichtssaal weiter anheizte.

Vorwürfe und Reaktion

Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht die Bewertung von eingebürgerter Deutschen als Staatsbürger zweiter Klasse sowie die Verächtlichmachung von Ausländern. Während Vosgerau die Position von Compact als legal und gewaltfrei darstellt, argumentierte der Vertreter des Innenministeriums, Wolfgang Roth, dass das Magazin in seiner Berichterstattung gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoße. Dies wurde durch die vorgelegten Zitate untermauert, welche auch im Kontext der Verbindungen zu Martin Sellner, bekannt als Kopf der Identitären Bewegung, diskutiert wurden. Sellner gilt als verfassungsfeindlich und hat in der Vergangenheit regelmäßig für Compact geschrieben.

Außerdem ist Compact in den Fokus des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) gerückt. Die Behörde beschreibt das Magazin als Plattform für Agitation gegen die Bundesregierung und das politische System. Insbesondere die Berichterstattung von Compact wird als verschwörungsideologisch und antisemitisch eingestuft. Die Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen wie der Identitären Bewegung Deutschland und der Regionalpartei Freie Sachsen haben in der Öffentlichkeit für zusätzlichen Gesprächsstoff gesorgt.

Rechtsgrundlage des Verbots

Für die Entscheidung über das Verbot stützte sich Faeser auf Artikel 9 des Grundgesetzes, der das Verbot von Vereinigungen regelt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Die juristische Auseinandersetzung wird nun weiter spannend bleiben, da das BVerwG die Verhältnismäßigkeit des Verbots analysiert. Roth stellte klar, dass bei Verletzungen der Menschenwürde ein Verbot gerechtfertigt sei, während Vosgerau mildernde Maßnahmen forderte. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird am 24. Juni 2025 erwartet.

Im Falle einer Niederlage plant Compact, sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Mit einer monatlichen Auflage von etwa 40.000 gedruckten Exemplaren und einem YouTube-Kanal, der über 512.000 Abonnenten hat, bleibt das Magazin ein umstrittenes Konstrukt in der deutschen Medienlandschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gerichtsurteil auf die Zukunft von Compact und dessen Einfluss auswirken wird.