Silvester 2025: Diese neuen Regeln für Feuerwerk müssen Sie kennen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Erfahren Sie die aktuellen Regeln zu Feuerwerk im Nürnberger Land an Silvester 2025, um Strafen und Gefahren zu vermeiden.

Erfahren Sie die aktuellen Regeln zu Feuerwerk im Nürnberger Land an Silvester 2025, um Strafen und Gefahren zu vermeiden.
Erfahren Sie die aktuellen Regeln zu Feuerwerk im Nürnberger Land an Silvester 2025, um Strafen und Gefahren zu vermeiden.

Silvester 2025: Diese neuen Regeln für Feuerwerk müssen Sie kennen!

Am heutigen Silvestertag, dem 31. Dezember 2025, wird es in Nürnberg und Umgebung Zeit für den großen Jahreswechsel. Doch bevor Sie Ihre Feuerwerkskörper entzünden, sollten Sie einen Blick auf die neuen Regelungen werfen, die *Nordbayern* ausführlich beleuchtet. Die Stadt hat die Vorschriften verschärft, um ein sicheres Feiern zu gewährleisten.

In Nürnberg gelten seit diesem Jahr strengere Regeln für das Zünden von Böllern und Raketen. Diese Veränderungen sind ein direktes Ergebnis gefährlicher Zwischenfälle während der Silvesterfeierlichkeiten im Vorjahr. Ab sofort sind auch die Verbotszonen zum Schutz von Bürgern und Infrastruktur ausgeweitet worden. Bereiche wie der Jakobsplatz und der Bereich „Hinter den Fleischbänken“ fallen nun unter das Erlaubte-Feuerwerk-Gesetz, ebenso wie die Umgebung der Nürnberger Burg, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern von 21 Uhr bis 2 Uhr an Neujahr gänzlich untersagt ist, wie *NN* erwähnt.

Verbotszonen und Sanktionen

Aber was bedeutet das konkret? In den neuen Verbotszonen dürfen keine Raketen oder Böller gezündet und auch keine Gläser oder Glasflaschen mitgeführt werden. Der Sicherheitsdienst wird am Eingang zur Stadtfreiung Taschenkontrollen durchführen, was die Einhaltung dieser Vorschriften gewährleistet. Werden diese Regelungen missachtet, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro drohen, was *Nordbayern* ebenfalls eindringlich beschreibt.

Zusätzlich ist das Feuerwerksverbot in anderen stark frequentierten Bereichen wie rund um die Frauen-, Sebaldus- und Lorenzkirche ganztägig gültig – und zwar auch ohne das Vorhandensein von Verbotsschildern. Zusammenfassend erstreckt sich das Verbot auf:

  • Königstraße
  • Museumsbrücke
  • Hauptmarkt
  • Rathausplatz bis Ölberg

Sicheres Feuerwerk: Tipps und Hinweise

Wie man es richtig macht? Die *Verbraucherzentrale* empfiehlt, beim Kauf von Feuerwerk auf das CE-Zeichen und die Registriernummer zu achten, um sicherzustellen, dass es den Sicherheitsstandards entspricht. Generell gilt in Deutschland, dass Feuerwerkskörper der Kategorie F2 von einer zuständigen Behörde wie der BAM zugelassen sein müssen.

Außerdem ist der Verkauf von Silvester-Feuerwerk nur vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Onlinekäufe sind nur mit der Bestätigung der Volljährigkeit und einem deutschen Unternehmenssitz möglich, sodass Käufer achtsam sein sollten. Bei der Entsorgung sollte man unbedingt darauf achten, übrig gebliebene Feuerwerkskörper als gefährlichen Abfall zu behandeln und Rücksicht auf Tiere zu nehmen, da das laute Knallen für viele Haustiere und Wildtiere Stress bedeutet. Alternativen wie sprühende Feuerwerkskörper oder Laternen bieten sich als tierfreundliche Optionen an, wie in den Empfehlungen der *Verbraucherzentrale* angegeben.

Zusammenfassend sollten Bürger im Nürnberger Land sich vor dem Silvesterfeuerwerk genau über die lokal geltenden Regeln informieren. Damit steht einem sicheren und fröhlichen Jahreswechsel nichts im Wege. Bleiben Sie also informiert und feiern Sie verantwortungsbewusst ins neue Jahr!