Betrunkener Mann stürzt im Treppenhaus: Polizei nimmt ihn in Gewahrsam

Betrunkener Mann stürzt im Treppenhaus: Polizei nimmt ihn in Gewahrsam
Vorwerkstraße, 89231 Neu-Ulm, Deutschland - Am Samstagmittag erhielten die Beamten der Polizeiinspektion Neu-Ulm einen ungewöhnlichen Einsatz: Zeugen hatten einen stark betrunkenen Mann in einem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in der Vorwerkstraße bemerkt. Der 60-Jährige hatte anscheinend Schwierigkeiten, in seine eigene Wohnung zu gelangen und war bereits mehrfach gestürzt, bevor die Polizei eintraf.
Diese Information berichtet die Augsburger Allgemeine.
Bei der Ankunft der Polizeistreife zeigte sich das Ausmaß der Alkoholisierung des Mannes. Ohne einen Wohnungsschlüssel war es ihm unmöglich, seine vier Wände zu betreten. Eine Möglichkeit, seinen Zustand selbst einzuschätzen, wurde ihm verwehrt, da er einen freiwilligen Atemalkoholtest ablehnte. Aufgrund seiner erheblichen Beeinträchtigung entschlossen sich die Beamten, ihn zur Ausnüchterung in Schutzgewahrsam zu nehmen.
Was bedeutet Schutzgewahrsam?
Schutzgewahrsam, ein Fachbegriff aus dem deutschen Verwaltungs- und Polizeirecht, dient der präventiven Gefahrenabwehr. Laut dem Juraforum ist dies ein Eingriff in das Grundrecht der Freiheit, der jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf. Eine wesentliche Abgrenzung besteht zwischen verschiedenen Arten des Gewahrsams, wobei der Schutzgewahrsam in Fällen wie diesem greift, wenn eine Person Gefahr läuft, sich selbst zu schädigen.
Schnell wurde der 60-Jährige in einer Gewahrsamszelle untergebracht, um seine Sicherheit zu gewährleisten, wie auch die gesetzlichen Regelungen in Deutschland dies vorsehen, um Menschen in hilflosen Situationen zu schützen. Die Polizei muss dabei immer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Auge behalten: Der Eingriff darf nur so lange dauern, wie es zur Gefahrenabwehr notwendig ist, und in der Regel nicht über 24 Stunden ohne richterliche Anordnung hinausgehen, so berichtet die Wikipedia.
In diesem Fall wurde der Mann bis zum Sonntagmorgen in Gewahrsam gehalten. Eine ärztliche Untersuchung bestätigte, dass keine medizinische Versorgung nötig war. Während der Ausnüchterung wird es der betroffenen Person nicht gestattet, die Einrichtung zu verlassen, um sicherzustellen, dass sie sich in einem gefahrlosen Zustand befindet, und um zukünftige Risiken zu vermeiden.
Was bleibt von dem Vorfall? Er zeigt auf eindrückliche Weise, wie wichtig solche präventiven Maßnahmen sind und wie die Polizei in Deutschland darauf abzielt, die Sicherheit aller Bürger zu gewährleisten – auch wenn dies manchmal den Eingriff in persönliche Freiheiten bedeutet. Durch solche Einsätze wird das Lebensumfeld sicherer, und derartige Vorkommnisse können geeignete Hilfsangebote in der Zukunft fördern.
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Ort | Vorwerkstraße, 89231 Neu-Ulm, Deutschland |
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