Geflügelpest-Angst: Miltenberg verzichtet vorerst auf Aufstallpflicht!
Im Landkreis Miltenberg besteht aktuell keine Aufstallpflicht für Geflügelhalter wegen der Geflügelpest; wichtige Biosicherheitsmaßnahmen empfohlen.

Geflügelpest-Angst: Miltenberg verzichtet vorerst auf Aufstallpflicht!
Im Landkreis Miltenberg ist die Situation rund um die Geflügelpest derzeit noch unter Kontrolle. Laut Landkreis Miltenberg besteht aktuell keine Pflicht zur Aufstallung für Geflügelhalter. Doch aufmerksame Landwirte sind gefordert, denn die Infektionsgefahr ist nicht zu unterschätzen.
Die Geflügelpest hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen. Der erste Ausbruch wurde Anfang Oktober in einer Gänseherde im Landkreis Dingolfing-Landau festgestellt. Seitdem ist ein Anstieg der Ausbrüche bei Wildvögeln zu verzeichnen. Besonders unter den Wasservögeln und Greifvögeln finden sich viele positive Nachweise des H5N1-Virus. Dies ist besonders besorgniserregend, da Übertragungen von Wildvogel zu domestiziertem Geflügel in den nächsten Wochen erwartet werden, wie Tmasgff berichtet.
Die Lage der Wildvögel
Die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln ist dynamisch. Seit dem 22. September 2025 wurden deutschlandweit 17 Ausbrüche des hochpathogenen Aviären Influenza Virus H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Betroffene Arten sind vor allem Wildgänse und Kraniche. Aktuelle Befunde weisen auf Infektionen in Thüringen hin, wo Kraniche am Kelbra-Stausee betroffen sind. Der Zugang zum Stausee ist inzwischen für den Besucherverkehr gesperrt, um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu minimieren.
Die Behörden sind aufgefordert, Tierkadaver zu sammeln und zu entsorgen, um die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Im Kyffhäuserkreis wurden bereits Aufstallungen angeordnet, und die Ausstellung von empfänglichen Tieren untersagt. In anderen betroffenen Landkreisen, wie Nordhausen und Sömmerda, stehen noch abschließende Bestätigungen aus.
Biosicherheitsmaßnahmen sind angesagt
Um die Risiken zu minimieren, sind Biosicherheitsmaßnahmen in Haltungsbetrieben unerlässlich. Landwirte sowie private Geflügelhalter werden durch den Geflügelgesundheitsdienst, Tierärzte und Veterinärämter unterstützt. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gibt nützliche Hinweise zur Risikobewertung heraus, die ein hohes Risiko von Einträgen des HPAIV H5 in Geflügelhaltungen durch Kontakte zu Wildvögeln feststellt. In diesem Kontext ermahnt die Sozialministerin Katharina Schenk explizit zum Schutz der Hausgeflügelbestände und zur Meldung auffälliger Verhaltensweisen oder toter Wildvögel.
Zusätzlich empfiehlt das FLI, aktuelle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest zu beachten, die online verfügbar sind. Besonders im Hinblick auf einen jüngsten Fall auf einer Nerzfarm in Spanien, wo das Virus H5N1 möglicherweise über Wildvögel eingetragen wurde, wird die Bedeutung der Biosicherheitsmaßnahmen nochmals unterstrichen. Die Möglichkeit, dass das Virus durch enge Kontakte in intensiv gehaltenen Tierbeständen wie Nerzen oder Schweinen weitergegeben wird, gibt allen Grund zur Wachsamkeit, wie Friedrich-Loeffler-Institut erklärt.
Für die Geflügelhalter im Landkreis Miltenberg bleibt es wichtig, den Überblick zu behalten, um Schlimmeres zu verhindern. Verstärktes Augenmerk auf die eigene Herde und die Wildvögel in der Umgebung ist nun gefragt. Regelmäßige Informationen und Meldungen an die zuständigen Veterinärbehörden sind notwendig, um die Geflügelpest erfolgreich einzudämmen.