Miesbachs Nahverkehr vor dem Wandel: RVO trennt sich von unprofitablen Linien!

Miesbach plant bis Ende 2027 eine Umstellung im Busverkehr, um unrentable Strecken abzubauen und den ÖPNV zu verbessern.
Miesbach plant bis Ende 2027 eine Umstellung im Busverkehr, um unrentable Strecken abzubauen und den ÖPNV zu verbessern. (Symbolbild/MW)

Miesbachs Nahverkehr vor dem Wandel: RVO trennt sich von unprofitablen Linien!

Miesbach, Deutschland - Der Landkreis Miesbach steht vor einem grundlegenden Umbruch im öffentlichen Nahverkehr. Bis Ende 2027 wird die RVO GmbH alle Konzessionen im Landkreis zurückgeben. Das bedeutet: Eine Umstellung von der Eigenwirtschaftlichkeit auf die Gemeinwirtschaftlichkeit könnte neue Chancen bringen, sowohl für die Anwohner als auch für die verantwortlichen Stellen im Landratsamt. Laut Merkur, die RVO im September 2024 ankündigen musste, die Buslinie 368 nicht mehr zu betreiben, konnte die Notvergabe aber dennoch einen Weiterbetrieb sicherstellen.

Das Problem liegt dabei nicht nur an der RVO, sondern ist ein strukturelles, das viele Regionen betrifft: Die staatliche Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kommt bedenklich an ihre Grenzen. Während die Kosten stetig steigen, bleiben die Ausgleichszahlungen unverändert. Die RVO hat sich daher entschieden, sich von unrentablen Strecken zu trennen, was große Auswirkungen auf den künftigen Nahverkehr in der Region haben wird.

Umfassende Planung für die Zukunft

Das Landratsamt bereitet sich bereits auf die Übernahme der Linien vor. Man sieht darin nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance, den Einfluss und den Gestaltungsspielraum über das mobilitätsrelevante Angebot zu erweitern. Eine entscheidende Maßnahme wird der Beitritt zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) im Dezember 2023 sein. Dieser Schritt erleichtert nicht nur die Vergabe, sondern auch die Erstellung von Fahrplänen und die Abrechnung, wobei für den Kreishaushalt bis zu 983.000 Euro MVV-Regiekosten pro Jahr bewilligt wurden.

Natürlich erfordert die Planung für den künftigen Nahverkehr Zeit. Das Mobilitätsteam arbeitet bereits mit Hochdruck an den Ausschreibungen und wird dazu etwa zwei Jahre benötigen. Ebenfalls bedeutend ist der kürzlich fertiggestellte Nahverkehrsplan, der es erlaubt, die Strecken auf Basis neuer Fahrgastbewegungen zu bewerten. Besonders erschreckend sind die Mehrausgaben für den ÖPNV, die sich 2025 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt haben, und zwar auf rund 7,9 Millionen Euro.

Rechtsrahmen und Vergabeverfahren

Bei der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im ÖPNV ist gemäß der EG Verordnung 1370/2007 ein besonderes Augenmerk auf das Sondervergaberecht zu legen. Dieses hat Vorrang vor dem neuen Rechtsrahmen und sieht unter anderem vor, dass das Betriebsrisiko nicht der Auftraggeber, sondern der Auftragnehmer trägt. Ein zentraler Aspekt hierbei ist die Unterscheidung zwischen Brutto- und Nettoverträgen, die die finanzielle Struktur der Vergabe maßgeblich beeinflussen.

Die Vergabeentscheidungen erfolgen anhand zuvor festgelegter Zuschlagskriterien. Interessant ist auch, dass Direktvergaben, also Vergaben ohne wettbewerbliches Verfahren, nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig sind. Diese Prozesse sind nicht nur komplex, sondern müssen auch den Grundsätzen von Offenheit und Fairness entsprechen. Während im Straßenbereich die Bestimmungen des BVergG 2018 gelten, wird im Schienenbereich das PSO-VO als vorrangig betrachtet. Der gesamte Vergabeprozess ist also von verschiedenen Faktoren und Regelungen abhängig, die im Vorfeld genau bedacht werden müssen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die kommenden Jahre für den öffentlichen Nahverkehr im Landkreis Miesbach spannend werden. Die Herausforderung, alte Zöpfe abzuschneiden und neue, frische Ideen einzubringen, könnte sich als willkommenes Ventil für eine zukunftsfähige Mobilität herausstellen. Zu diesem Thema berichtete auch FSM, dass in den letzten Monaten zahlreiche höchstrichterliche Urteile zu Vergaben im ÖPNV erlassen wurden, die zusätzliche Rahmenbedingungen für die Vergabe vorsehen.

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OrtMiesbach, Deutschland
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