Miesbach bleibt feuerwerksfrei: Acht Verbotszonen an Silvester!
Miesbach verhängt Silvester Böllerverbote in acht Zonen aus Sicherheitsgründen, seit 2019 gültig. Änderungen erst 2026 möglich.

Miesbach bleibt feuerwerksfrei: Acht Verbotszonen an Silvester!
In Miesbach gilt an Silvester auch heuer wieder ein striktes Böllerverbot in acht genau definierten Zonen. Dieses Verbot, das schon seit 2019 auf Basis einer Feuerbeschau besteht, soll die Sicherheit während der festlichen Jahreswende gewährleisten. Besonders betroffen sind die geschützten Ensemble-Bereiche am Oberen und Unteren Markt sowie die nähere Umgebung von Seniorenheimen und Kirchen. Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) unterstützt diese Maßnahme und ruft die Bevölkerung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk auf.
Wie der Merkur berichtet, wurden neben den historisch sensiblen Zonen in der Innenstadt auch sechs zusätzliche Verbotszonen mit einem Radius von jeweils 100 Metern um bestimmte Einrichtungen eingerichtet. Zu den betroffenen Seniorenheimen zählen das in der Carl-Fohr-Straße sowie das in der Albert-Schweitzer-Straße. Folgende Kirchen stehen ebenfalls unter dem Böllerverbot: Haidmühlstraße, Rathausstraße, Münchner Straße und Pfarrgasse.
Für viele stellt sich die Frage: Was gilt eigentlich für den Rest Deutschlands? Laut Tagesschau ist privates Feuerwerk an Silvester im gesamten Bundesgebiet grundsätzlich erlaubt, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen. So ist der Gebrauch von Feuerwerk in der Nähe von Alten- und Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern und besonders brandgefährdeten Gebäuden untersagt. Die Behörden haben dabei einen gewissen Ermessensspielraum, womit es schwer sein kann, den Begriff der „unmittelbaren Nähe“ eindeutig zu definieren.
Böllerverbot: Ein Blick über den Tellerrand
In vielen Städten herrscht zusätzliches Feuerwerksverbot. In Stuttgart, Köln und Bremen sind größere Bereiche für das Zünden von Feuerwerk gesperrt. Beispielsweise hat Bremen ein Verbot rund um das Rathaus erlassen, während Deutschlands Millionen Silvesterfeuerwerk-Fans in den Innenstädten vielerorts vor weiteren Regulierungen stehen. Mit zunehmenden Forderungen nach einem bundesweiten Böllerverbot, etwa von der Deutschen Umwelthilfe, wird die Diskussion darüber, ob Veränderungen an den bestehenden Sprengstoffregelungen überhaupt möglich sind, immer lebhafter.
Markus Seemüller (FL) verweist auf mögliche Änderungen im Sprengstoffgesetz, die ab 2026 in Kraft treten könnten.
Wer dennoch selbst zur Rakete greifen möchte, sollte einige Sicherheitsmaßnahmen beachten. Laut Tagesschau dürfen nur Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 verwendet werden, die ein CE-Zeichen und eine Zulassungsnummer tragen müssen. Wichtig ist zudem, Raketen nur von stabilen Unterlagen zu starten und brennbare Materialien im Vorfeld zu entfernen. Haustierbesitzer laufen Gefahr, ihre Tiere mit dem Knall in Stress zu versetzen – sie sollten daher Rückzugsorte schaffen und ihre Tiere rechtzeitig auf die Geräusche vorbereiten.
Insgesamt rufen diverse Städte und Experten zu verantwortungsvollem Umgang mit Feuerwerk auf. Wer in dieser Zeit sicher und klug handelt, sorgt dafür, dass das alte Jahr gebührend verabschiedet und das neue Jahr sicher begrüßt werden kann.