Schüler-Mobbing in Lohr: Polizei ermittelt nach Angriff an Bushaltestelle!
Am 22.12.2025 kam es in Lohr a. Main zu einem Vorfall an einer Bushaltestelle, bei dem eine Schülerin verletzt wurde. Junge Täter randalierten, während Polizei und Zeugen um Hinweise bitten. Zudem wurde ein 39-Jähriger bei einer Verkehrskontrolle in Karlstadt mit rund zwei Promille gestoppt.

Schüler-Mobbing in Lohr: Polizei ermittelt nach Angriff an Bushaltestelle!
Am Donnerstagmittag, dem 22. Dezember 2025, ereignete sich eine bedenkliche Auseinandersetzung an einer Bushaltestelle am Nägelseezentrum in Lohr am Main. Eine 12-jährige Schülerin wurde dabei leicht verletzt. Wie meine-news.de berichtet, haben zwei unbekannte Jugendliche im Alter von etwa 16 Jahren der Schülerin ein Bein gestellt und sie somit am Aufstehen gehindert. Glücklicherweise kamen zwei Busfahrer zur Hilfe, während die Täter flüchteten.
Die Polizei in Lohr hat mittlerweile Ermittlungen wegen Körperverletzung aufgenommen. Die beiden Verdächtigen sind zwischen 160 und 170 cm groß und trugen dunkle Kleidung. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09352/8741-0 zu melden.
Jugendliche Kriminalität im Fokus
Über die Vorfälle in Lohr hinaus zeigt sich, dass Gewalt unter Jugendlichen ein alarmierendes Thema ist. Laut Statista gab es im Jahr 2024 in Deutschland rund 13.800 Fälle von Jugendgewalt, ein Höchststand, der mehr als doppelt so hoch ist wie noch 2016. Diese erschreckende Entwicklung könnte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie etwa die psychischen Belastungen durch die Corona-Pandemie oder die Herausforderungen, denen sich besonders junge Schutzsuchende gegenübersehen. Der Männeranteil unter junger Tatverdächtigen ist dabei beachtlich, denn fast drei Viertel sind männlich.
Wohin führt der Weg?
Sanktionen im Jugendstrafrecht zielen darauf ab, Jugendliche zu erziehen und zu resozialisieren. Im Fall von Körperverletzungen, zu denen die Tat an der Bushaltestelle zählt, können die Strafen im Jugendstrafrecht, wie fachanwalt.de erklärt, milder ausfallen als im Erwachsenenstrafrecht. Jugendliche Täter zwischen 14 und 17 Jahren müssen sich jedoch für Körperverletzung verantworten, während Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität werden aktuell kontrovers diskutiert. Vorschläge reichen von härteren Sanktionen bis hin zu einer Herabsetzung der Strafmündigkeit. Gleichzeitig wird eine verstärkte Prävention gefordert, um kriminelle Lebensläufe zu verhindern.
Alkoholisierte Autofahrer und Randale
Neben der Körperverletzung gab es auch andere Vorfälle in der Region. Am Sonntagabend, um 21:30 Uhr, führte die Polizei in Karlstadt eine Verkehrskontrolle durch und stellte fest, dass ein 39-jähriger Fahrer eines VW Caddy etwa zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Der alkoholisiert wirkende Mann musste seinen Führerschein abgeben, und ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Ein weiteres Beispiel für unsittliches Verhalten kam am Sonntag um 16:15 Uhr in Marktheidenfeld ans Licht, wo mehrere Jugendliche am Adenauerplatz ein Geländer beschädigten. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf etwa 1.500 Euro. Die Polizeiinspektion Marktheidenfeld ermittelt und bittet um Hinweise unter der Telefonnummer 09391/9841-0.
Es bleibt abzuwarten, wie die Behörden auf diese Entwicklungen reagieren werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um Jugendliche vor gewalttätigem Verhalten und Exzessen wie diesen zu schützen.