Rechtsklarheit für Vereine: Fotos im Netz sicher nutzen lernen!
Workshop in Kulmbach klärt rechtliche Fragen zur Bildverwendung. Kostenlos, Anmeldung bis 11. Januar 2026 erforderlich.

Rechtsklarheit für Vereine: Fotos im Netz sicher nutzen lernen!
In der heutigen digitalen Welt sind Fotos ein unverzichtbares Kommunikationsmittel. Besonders für Vereine, die ihre Arbeit in sozialen Netzwerken oder auf Webseiten präsentieren, ist die Bilderauswahl von hoher Relevanz. Doch auch Unsicherheiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bildveröffentlichung treiben viele um. Um diese Bedenken zu zerstreuen, veranstaltet der Landkreis Kulmbach einen Workshop zur Klärung von Bildrechten und dem Umgang mit Bildmaterialien, wie landkreis-kulmbach.de berichtet.
Das Seminar findet in der Volkshochschule in Kulmbach statt und ist Teil des bayerischen Projekts „Digital verein(t)“, das insgesamt 28 Standorte umfasst. Die Teilnahme am Workshop ist kostenfrei, eine Voranmeldung ist jedoch bis spätestens drei Tage vor Seminarbeginn beim Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (KoBE) notwendig. Interessierte können sich telefonisch unter 09221/707-159 oder online unter www.engagiert-in-kulmbach.de anmelden. Ansprechpartnerin für weitere Informationen ist Heike Söllner, erreichbar unter 09221/707-150 oder per E-Mail an soellner.heike@landkreis-kulmbach.de.
Rechtliche Grundlagen der Bildnutzung
Das Urheberrecht schützt Fotografien automatisch ab der Erstellung, unabhängig von einer Anmeldung oder einem Copyright-Vermerk. Jede Person, die den Auslöser einer Kamera betätigt, ist der Urheber des entstandenen Bildes. Dies beinhaltet nicht nur die kreativen Fotografien, die eine besondere Gestaltungshöhe erreichen, sondern auch einfache Lichtbilder wie Schnappschüsse. Bei der Nutzung lizenzfreier Bilder genügt in der Regel eine Quellenangabe, eine Vergütung ist nicht erforderlich, wie die Seite urheberrecht.de festhält.
Besonders wichtig ist das Recht am eigenen Bild, das im Kunsturheberrechtsgesetz verankert ist. Es schützt die Privatsphäre abgebildeter Personen und erlaubt die Veröffentlichung von Bildern nur mit deren Einwilligung. Eine Zustimmung ist auch zehn Jahre nach dem Tod des Abgebildeten von dessen Angehörigen erforderlich, und Ausnahmen bestehen nur für Personen der Zeitgeschichte oder in besonderen Kontexten wie wichtiger Berichterstattung.
Bilder und ihre vielfältigen Rechte
Die Bildrechte berücksichtigen nicht nur die Urheberrechte des Fotografen, sondern auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sowie Rechte an den abgebildeten Objekten. In Deutschland sind die jeweiligen Rechte im Urheberrechtsgesetz genau geregelt. Dazu gehört auch die Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken, wobei Lichtbildwerke eine besondere kreative Gestaltung erfordern. Außerdem können Urheber ihre Rechte an Dritte abtreten, oft durch schriftliche Verträge. Informationen hierzu finden sich umfassend auf Wikipedia.
Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Es ist daher ratsam, sich gut über die geltenden Gesetze zu informieren, bevor man Bildmaterial verwendet oder veröffentlicht. Wer unsicher ist, sollte die Gelegenheit zum Workshop des Landkreises Kulmbach nutzen, um sich die notwendigen Kenntnisse anzueignen.
Im digitalen Zeitalter, in dem Bilder in Sekundenschnelle verbreitet werden, ist es für alle, die mit Fotografien arbeiten, unerlässlich, sich mit den rechtlichen Aspekten vertraut zu machen. Der Workshop bietet eine wertvolle Gelegenheit, Wissen zu erlangen und rechtliche Sicherheit zu gewinnen, um so die eigene Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich zu gestalten.