Kaufbeuren räumt den Winter: Streusplit ab 31. Oktober an 14 Orten!
Kaufbeuren bietet ab 31. Oktober 2025 Streusplit an 14 Standorten an. Eigentümer sind für das Räumen und Streuen verantwortlich.

Kaufbeuren räumt den Winter: Streusplit ab 31. Oktober an 14 Orten!
Wenn der Winter vor der Tür steht, wird es Zeit, sich auf rutschige Passagen und schneebedeckte Gehwege vorzubereiten. Die Stadt Kaufbeuren setzt ein klares Zeichen und stellt mehrere Kubikmeter Streusplit für die Bürger zur Verfügung. Ab Freitag, den 31. Oktober 2025, können Interessierte an 14 Stellen im Stadtgebiet ihren Teil zur Sicherheit beitragen und sich selbst versorgen. Kaufbeuren berichtet, dass diese Abholorte in Neugablonz und Kaufbeuren verteilt sind.
Dort können die Bürger an folgenden Standorten fündig werden:
- Neugablonz:
- Gürtlerstraße/Ecke Perlengasse
- Fichtenweg
- Proschwitzerstraße
- Kaufbeuren:
- Liegnitzer Straße/Elbinger Straße
- Herzog-Friedrich-Straße Containerplatz
- Hofanger/Sonneneck
- Tänzelfestplatz
- Schelmenhofstraße: Parkplatz Bahnhof
- Sparkassen Parkhaus Containerplatz
- Quartiersplatz Sophie-von-La-Roche-Straße
- Grafensteigle Oberbeuren
- Feuerwehrhaus Hirschzell
- Feuerwehrhaus Kleinkemnat
- Feuerwehrhaus
Pflichten der Eigentümer
Doch mit der Bereitstellung des Streusplits kommt auch Verantwortung: Die Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, Gehwege vor ihrem Objekt freizuhalten und zu streuen, damit mindestens zwei Personen ohne Gefahr passieren können. Diese Regelung gilt insbesondere bei Glätte und Schneefall – und das zu bestimmten Uhrzeiten: werktags ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss gegebenenfalls auch mehrmals geräumt werden, um die Sicherheit der Passanten zu gewährleisten. Bayernportal hebt hervor, dass das Räumen und Streuen der Gehwege eine wichtige Verkehrssicherungspflicht darstellt.
Hierbei sollten auch die örtlichen Gegebenheiten Beachtung finden. Überreste von Schnee auf den Gehwegen durch Schneepflüge sind dabei verständlich und werden von der Stadt toleriert. Wer jedoch Versäumnisse bei der Räumung hat, kann im Falle eines Unfalls zur Rechenschaft gezogen werden, wie Erfahrungen des ADAC zeigen: Der ADAC merkt an, dass Grundstückseigentümer für winterliche Verhältnisse auf ihren Flächen verantwortlich sind.
Gemeinde und städtischer Winterdienst
Die Stadt Kaufbeuren hat nicht nur die Pflicht, die Bürger mit Material zu versorgen, sondern auch selbst Hand anzulegen: Laut dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sind die Gemeinden für das Räumen von Straßen verantwortlich, wobei sie diesen Dienst auch auf private Unternehmen übertragen können. Innerhalb geschlossener Ortslagen haben die Gemeinden an Gefahrenstellen wie Fußgängerüberwegen und Durchgangsstraßen eine besondere Verantwortung.
Außerhalb von Ortschaften gilt die Räum- und Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen. Verkehrsteilnehmer dürfen sich jedoch nicht auf eine durchgängig schneefreie Fahrbahn verlassen, das ist ein Grundsatz, den auch die Autobahn GmbH betont, die auf Bundesautobahnen einen freiwilligen Winterdienst anbietet.
In Kaufbeuren wird damit ein wichtiger Schritt unternommen, um die Sicherheit im Winter zu gewährleisten. Mitarbeiter der Stadt stehen bereit, um bei schlechtem Wetter zu helfen, doch auch die Bürger sind gefordert, ihren Teil beizutragen. Der Winter mag zwar schön sein, jedoch sollte man nie die Sicherheit aus den Augen verlieren.