Kostenlose Schulung für Ehrenamtliche: So unterstützen Sie Pflegebedürftige!
Der Landkreis Haßberge bietet am 24. Juli 2025 eine kostenfreie Schulung für Ehrenamtliche an, um den wachsenden Unterstützungsbedarf älterer Menschen zu adressieren.

Kostenlose Schulung für Ehrenamtliche: So unterstützen Sie Pflegebedürftige!
Im Landkreis Haßberge stehen die Zeichen auf Unterstützung für pflegebedürftige Menschen. Angesichts einer alternden Gesellschaft steigt der Bedarf an Hilfeleistungen. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Bayern werden in ihrer eigenen Wohnung betreut, häufig von Angehörigen, Nachbarn oder Freunden. Diese helfenden Hände leisten wertvolle Dienste, sei es beim Arztbesuch, beim Einkaufen oder im Haushalt. Doch diese Unterstützung geht oft über den persönlichen Einsatz hinaus.
Ein wichtiges Instrument zur finanziellen Entlastung ist der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro, den Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen können. Dieser Betrag kann an Helfer ausgezahlt werden, die nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind und im gleichen Haushalt leben. Dabei müssen die Helfer entweder eine Ausbildung in einem sozialen, pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Beruf nachweisen oder eine Schulung für ehrenamtlich tätige Personen absolvieren.
Schulungsangebot im Landratsamt
Um die notwendige Ausbildung zu fördern, bietet das Pflegenetzwerk Landkreis Haßberge am 24. Juli 2025 eine kostenfreie Schulung für ehrenamtliche Helfer an. Diese Veranstaltung findet von 9.00 bis 15.00 Uhr im Landratsamt Haßberge in Haßfurt statt. Hier werden wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die für die Unterstützung von Pflegebedürftigen unerlässlich sind. Interessierte sollten sich bis spätestens 20. Juli 2025 anmelden, damit die Plätze gesichert werden können. Anmeldungen sind bei Vera Ksinski unter der E-Mail psp@hassberge.de oder telefonisch unter 09521/27 396 möglich.
Doch was passiert, wenn die bestehende Pflegehilfe nicht ausreicht? In solchen Fällen hält das Gesundheitssystem weitere Unterstützungsangebote bereit. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 etwa erhalten monatlich Sachleistungen in Höhe von 929,50 Euro, sowie ein anteiliges Pflegegeld, das 400,00 Euro beträgt. Ab Februar 2025 ist geplant, eine Einzelbetreuung zu Hause in Anspruch zu nehmen. Um dies zu finanzieren, möchten einige Pflegebedürftige einen Teil ihrer Sachleistungen dafür nutzen, was die Komplexität der finanziellen Regelungen noch weiter erhöht.
Finanzielle Regelungen und Ansprüche
Ein Blick auf die Details zeigt, dass viele Pflegebedürftige mit einer geschickten Planung ihrer Ansprüche bis zu 2.230,80 Euro monatlich für Unterstützungsleistungen erhalten können. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass zu viel gezahlte Beträge an die Pflegekasse nicht zurückgefordert werden müssen, sondern mit künftigen Kostenerstattungen verrechnet werden. Diese Regelungen kann jedoch für viele Verwirrung stiften und erfordern ein gewisses Maß an Achtsamkeit und Information.
Abschließend zeigt sich, dass angesichts der demografischen Entwicklungen in Bayern sowohl persönliche als auch finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige unerlässlich sind. Aktionen wie die kostenlose Schulung im Landratsamt bieten eine wertvolle Möglichkeit, um den wachsenden Herausforderungen in der Altenpflege begegnen zu können. Das Pflegenetzwerk Landkreis Haßberge nimmt somit eine wichtige Rolle ein, um die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu verbessern.