Familie Duncan in Emmering: Dringender Aufruf für ein neues Zuhause!

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Eine Familie aus Emmering, Landkreis Fürstenfeldbruck, benötigt dringend ein neues Zuhause nach einer überraschenden Eigenbedarfskündigung.

Eine Familie aus Emmering, Landkreis Fürstenfeldbruck, benötigt dringend ein neues Zuhause nach einer überraschenden Eigenbedarfskündigung.
Eine Familie aus Emmering, Landkreis Fürstenfeldbruck, benötigt dringend ein neues Zuhause nach einer überraschenden Eigenbedarfskündigung.

Familie Duncan in Emmering: Dringender Aufruf für ein neues Zuhause!

Familie Duncan aus Emmering, im Landkreis Fürstenfeldbruck, steht vor einer herausfordernden Situation. Ihr Vermieter hat das Einfamilienhaus wegen Eigenbedarf gekündigt, und die Familie ist nun dringend auf der Suche nach einem neuen Zuhause. Dieser unerwartete Schritt belasten die Eltern Yvonne und David sowie ihre drei Kinder – die Zwillingen Mia und Emily (11 Jahre) und die sechsjährige Lainy – stark. Auch Yvonnes 77-jährige Mutter Marion, die aufgrund ihrer Pflegestufe 3 auf Unterstützung angewiesen ist, macht sich große Sorgen, dass sie ihre vertraute Umgebung verlieren könnte, wie Radio Arabella berichtet.

Die Familie hat einen tiefen Bezug zu Emmering, und die Kinder sind verzweifelt über die Aussicht, ihre Heimat zu verlassen. Die Duncans sind auf der Suche nach einem bezahlbaren Haus oder einer Wohnung im Landkreis Fürstenfeldbruck, das genügend Platz für alle bietet und die nötige Betreuung für Großmutter Marion ermöglicht. Daher kündigt die Familie an, dass Hinweise auf verfügbare Unterkünfte an die Redaktion von Radio Arabella gesendet werden können.

Eigenbedarfskündigung und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen

Doch was steckt hinter einer Eigenbedarfskündigung? Laut mietrecht.com ist der Eigenbedarf für Vermieter gesetzlich erlaubt, und die Geltendmachung dieses Rechts kommt häufig bei ordentlichen Kündigungen vor. Die Auflassung des Wohnraums kann vor allem dann gefordert werden, wenn Vermieter selbst oder Angehörige die Räumlichkeiten nutzen möchten. Die gesetzlichen Regelungen zum Thema Eigenbedarf sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 573 BGB) verankert, und sie gelten für Mehrfamilien- und Einfamilienhäuser gleichermaßen.

Wichtig zu wissen ist, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse nachweisen muss. In der Regel sind nur enge Familienangehörige, wie Eltern, Kinder oder Enkelkinder, anerkannt, was durch ein BGH-Urteil weiter präzisiert wurde. Ein entfernter Verwandter, etwa ein Cousin, fällt nicht unter diesen privilegierten Personenkreis, wie rechtsanwalt-kati.de feststellt.

Hilfreiche Informationen für Mieter

Für die Duncans gibt es nun die Möglichkeit, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen, allerdings müssen sie dafür triftige Gründe benennen. Dazu zählt beispielsweise die soziale Absicherung durch die Vielzahl an familiären Verpflichtungen, wie sie bei der Betreuung von Marion der Fall ist. Mieter haben auch die Möglichkeit, sich auf die Sozialklausel zu berufen, insbesondere wenn sie in einer besonders schwierigen sozialen Lage sind.

In Fällen wie dem der Familie Duncan wird deutlich, wie komplex und emotional belastend die Materie rund um Eigenbedarfskündigungen sein kann. Der Verlust des Zuhauses hat nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch emotionale Auswirkungen auf die Betroffenen. Daher wird den Duncans sowie anderen in ähnlicher Lage, die Suche nach neuen Wohnmöglichkeiten besonders ans Herz gelegt. Die Region braucht schnell Lösungen, damit die Familie nicht von einer schweren Krise betroffen wird.