Stadt-Umland-Bahn Erlangen: Kommt jetzt die Unterstützung aus Berlin?

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Antrag auf Informationen zur Stadt-Umland-Bahn Erlangen im Bundesprogramm GVFG: Fristen, Kosten und Förderdetails.

Antrag auf Informationen zur Stadt-Umland-Bahn Erlangen im Bundesprogramm GVFG: Fristen, Kosten und Förderdetails.
Antrag auf Informationen zur Stadt-Umland-Bahn Erlangen im Bundesprogramm GVFG: Fristen, Kosten und Förderdetails.

Stadt-Umland-Bahn Erlangen: Kommt jetzt die Unterstützung aus Berlin?

In der aktuellen Diskussion um die Stadt-Umland-Bahn Erlangen hat der Antragsteller Alexander Schwemmer eine Anfrage auf Informationen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VIG) eingereicht. Sein Anliegen zielt darauf ab, Auskunft über den aktuellen Stand der Stadt-Umland-Bahn im Rahmen des Bundesprogramms für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu bekommen. Dies wurde am 18. Januar 2026 bekannt gegeben, wie fragdenstaat.de berichtet.

In dem Antrag wird konkret um den Auszug aus dem aktuellen Bundesprogramm GVFG gebeten, sowie um Informationen darüber, ob die Stadt-Umland-Bahn Erlangen tatsächlich Teil dieses Programms ist. Neben den erbetenen Kennzahlen wie Beginn, Kategorie, Gesamtkosten und zuwendungsfähige Kosten hofft Schwemmer auch auf eine Befreiung oder Ermäßigung der möglichen Gebühren gemäß § 2 IFGGebV, da er die Anfrage als einfache Auskunft sieht. Die Frist für die Bereitstellung der Informationen beträgt einen Monat. Gibt es keine Einhaltung dieser Frist, so wird um eine Mitteilung gebeten.

Bundesmittel für den öffentlichen Nahverkehr

Das GVFG spielt eine bedeutende Rolle in der Finanzierung von Großvorhaben im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Bund unterstützt dieses Vorhaben finanziell, wozu auch die Stadt-Umland-Bahn Erlangen zählen könnte, falls sie in das Bundesprogramm aufgenommen wird. Seit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des GVFG am 1. Januar 2020, das neue Fördertatbestände schafft, erhielten die Bundesfinanzhilfen ansteigen. Im Jahr 2020 beliefen sich diese auf rund 665 Millionen Euro. Ab 2021 stellt der Bund jährlich eine Milliarde Euro für solche Projekte bereit, und ab dem Jahr 2025 peilt man sogar zwei Milliarden Euro an, mit einer jährlichen Steigerung von 1,8 % ab 2026, wie bmv.de ausführlich beschreibt.

Diese finanziellen Mittel können für eine Vielzahl von Maßnahmen genutzt werden: vom Bau neuer Stadt-, Straßen- oder U-Bahnen bis hin zur Elektrifizierung und Reaktivierung von Schienenstrecken. Auch Grunderneuerungen sind bis 2030 förderfähig. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass eine standardisierte Bewertung der Verkehrswegeinvestitionen im ÖPNV erfolgt, um die Wirtschaftlichkeit der geförderten Vorhaben nachzuweisen.

Transparenz durch das Umweltinformationsgesetz

Das Anliegen von Alexander Schwemmer spiegelt auch das Ziel des Umweltinformationsgesetzes wider, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt. Wie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums erläutert, soll ermöglicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen über umweltbezogene Daten, die von Behörden bereitgestellt werden, erhalten können. Dies ist nicht nur für den aktuellen Fall von Bedeutung, sondern für die Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit insgesamt.

Insgesamt zeigt Schwemmers Anfrage, wie wichtig es für eine Gemeinde ist, an Fördermitteln für Projekte im öffentlichen Nahverkehr zu gelangen, um die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern und die Bürger:innen mobil zu halten. Die nächsten Schritte hin zu einer klaren Auskunft über die Stadt-Umland-Bahn stehen nun an, und die Antwort der Behörden könnte entscheidend für die zukünftige Planung und Umsetzung sein.