Betrunkener Autofahrer verursacht Chaos in Anzing – 35.000 Euro Schaden!

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Ein betrunkener Autofahrer verursachte in Anzing einen Verkehrsunfall mit 35.000 Euro Schaden. Polizei ermittelt.

Ein betrunkener Autofahrer verursachte in Anzing einen Verkehrsunfall mit 35.000 Euro Schaden. Polizei ermittelt.
Ein betrunkener Autofahrer verursachte in Anzing einen Verkehrsunfall mit 35.000 Euro Schaden. Polizei ermittelt.

Betrunkener Autofahrer verursacht Chaos in Anzing – 35.000 Euro Schaden!

Ein nächtlicher Ausflug hat für einen 38-jährigen Mann aus Anzing am Sonntag ein böses Ende genommen. Gegen 2.30 Uhr erblickte die Polizei ein Chaos in der Parkstraße, als der Betrunkene mit über 1,6 Promille in der Blutbahn mit seinem Auto unterwegs war. Trotz erheblicher Schäden an seinem Fahrzeug und der Kollision mit geparkten Autos setzte er seinen Weg fort, ohne die Polizei zu alarmieren. Sein Fahrstil war alles andere als sicher, allerdings schien es ihn nicht zu kümmern, dass er mit einem dritten Fahrzeug in Berührung kam, bevor er schließlich zu Hause ankam. Der Gesamtsachschaden liegt bei etwa 35.000 Euro, was die Schwere des Vorfalls deutlich macht. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, klingelte die Polizei später an seiner Haustür und stellte ihm den Führerschein vorübergehend aus. Ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht wurde eingeleitet.

Alkohol am Steuer ist ein ernstes Ding. Gemäß anwalt.org liegt Trunkenheit im Verkehr vor, wenn ein Fahrer aufgrund von Alkohol oder anderen Drogen nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. In Deutschland gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Aber auch schon bei 0,3 Promille kann es je nach Fahrverhalten zur sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit kommen. Wer sich am Steuer erwischen lässt, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Geldstrafen, Punkte in Flensburg und möglicherweise sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Schwere Folgen für den Übeltäter

Die Zahlen sprechen Bände: Ab 1,6 Promille wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Auflage. Dies informiert auch die ADAC. Wer beim Fahren ein „Null-Promille-Gebot“ missachtet, wie etwa Fahranfänger oder Personen unter 21 Jahren, muss ebenfalls mit Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Vergehens können Geldstrafen in Tagessätzen verhängt werden, die vom Einkommen abhängig sind. Bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze droht beispielsweise ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg.

Für den Fahrer aus Anzing heißt das im Klartext, dass er sich auf ernsthafte rechtliche Trachten einstellen muss. Neben der finanziellen Belastung und der Drohung einer MPU könnte sein Verhalten auch familiäre und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Feuerwehr musste sogar anrücken, da durch die Kollision Kraftstoffe ausgelaufen waren, was zusätzlich den Handlungsspielraum für alle Beteiligten einzuschränkte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass jeder Fahrer den Ernst der Lage erkennen sollte, vor allem in einer Zeit, da sich das Verkehrsaufkommen stetig erhöht. Die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ist unerlässlich, um sich nicht selbst und andere zu gefährden. Jeder, der am Steuer sitzt, sollte ein gutes Händchen haben und die Verantwortung ernst nehmen – denn das Leben eines Anderen sollte nie aufs Spiel gesetzt werden.