Frei laufender Hund verursacht Sturz: Polizei sucht Zeugen in Dingolfing

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Eine Radfahrerin stürzt in Dingolfing durch einen unkontrollierten Hund. Polizei sucht Zeugen und Informationen zum Halter.

Eine Radfahrerin stürzt in Dingolfing durch einen unkontrollierten Hund. Polizei sucht Zeugen und Informationen zum Halter.
Eine Radfahrerin stürzt in Dingolfing durch einen unkontrollierten Hund. Polizei sucht Zeugen und Informationen zum Halter.

Frei laufender Hund verursacht Sturz: Polizei sucht Zeugen in Dingolfing

Vergangenen Sonntagmorgen um etwa 11.30 Uhr kam es in Dingolfing zu einem Vorfall, der sowohl Radfahrer als auch Hundebesitzer in Alarmbereitschaft versetzen sollte. Eine 54-jährige Radfahrerin stürzte auf dem Radweg der Zirkuswiese, nachdem ein freilaufender, kleiner, weißer Hund ungebremst auf sie zustürmte. Der plötzliche Schrecken führte dazu, dass sie das Gleichgewicht verlor und stürzte. Glücklicherweise zog sie sich dabei keine schwerwiegenden Verletzungen zu.

Der Halter des Hundes, der zum Zeitpunkt des Vorfalls anwesend war, übermittelte der Radfahrerin jedoch falsche Personalien. Dies hat die örtliche Polizei auf den Plan gerufen, die nun aktiv nach dem Hundehalter und dem Hund fahndet. Der gesuchte Hundehalter wird als etwa 1,75 Meter groß beschrieben und war zur Tatzeit mit dem kleinen, weißen Hund unterwegs. Hinweise können unter der Telefonnummer 08731/3144-0 an die Polizeiinspektion Dingolfing übermittelt werden, um den Vorfall zu klären.

Rechtliche Konsequenzen

Was bedeutet das für den Hundehalter, falls er gefunden wird? Laut Informationen von Vinqo könnte die fahrlässige Körperverletzung, wie sie durch den Sturz der Radfahrerin entstanden ist, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Ermittlungsverfahren könnten aufgrund des Vorwurfs eingeleitet werden, was in einem Strafbefehl oder gar einem gerichtlichen Verfahren enden kann.

Es ist wichtig zu wissen, dass eine Anzeige nicht nur vom verletzten Radfahrer, sondern auch von Zeugen oder Dritten erstattet werden kann. Jedoch muss der verletzte Radfahrer einen Strafantrag stellen, um die Strafverfolgung zu ermöglichen. In Anbetracht der aktuellen Situation wird zudem empfohlen, schnell zu handeln und eine Anzeige zu erstatten, um die Ermittlungen zu erleichtern und das Gedächtnis der Zeugen zu bewahren.

Auflagen für gefährliche Hunde

Kommt es zu einer Anzeige beim Ordnungsamt, wird geprüft, ob der Hundehalter verschärfte Auflagen für die Hundehaltung braucht. Kriterien wie die Aggressivität des Hundes oder vorherige Vorfälle können hierbei eine Rolle spielen. Mögliche Maßnahmen reichen von einer Maulkorbpflicht über eine Leinenpflicht bis hin zur Abgabe des Hundes, wenn dieser als gefährlich eingestuft wird.

Die Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig ein verantwortungsvoller Umgang mit Hunden ist, um solche Vorfälle zu verhindern. Nicht zuletzt ist es im Interesse aller, dass Radfahrer und Hundebesitzer gleichermaßen auf den Weg achten und die Sicherheit im täglichen Miteinander wahren.

Quellen: