Pflegekräfte aufgepasst: Wichtiger Vortrag in Bad Kissingen am 20. Januar!

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Fachkräfte können am 20.01.2026 in Bad Kissingen erfahren, wie sie pflegebedürftige Menschen unterstützen können. Kostenfreier Vortrag.

Fachkräfte können am 20.01.2026 in Bad Kissingen erfahren, wie sie pflegebedürftige Menschen unterstützen können. Kostenfreier Vortrag.
Fachkräfte können am 20.01.2026 in Bad Kissingen erfahren, wie sie pflegebedürftige Menschen unterstützen können. Kostenfreier Vortrag.

Pflegekräfte aufgepasst: Wichtiger Vortrag in Bad Kissingen am 20. Januar!

In Bad Kissingen dürfen sich alle Interessierten auf eine informative Veranstaltung freuen. Am Dienstag, dem 20. Januar 2026, um 16 Uhr, wird ein Vortrag zum Thema Pflege und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen in den Räumlichkeiten des Landratsamts, Großer Sitzungssaal, Obere Marktstraße 6, stattfinden. Organisiert vom Pflegenetzwerk Landkreis Bad Kissingen, zielt dieser Vortrag darauf ab, Fachleute über die Möglichkeiten der pflegerischen Versorgung und die Nutzung des Entlastungsbetrags aufzuklären. Rhoenkanal berichtet, dass die Referentin Rita Hillenbrand, Koordinatorin des Pflegenetzwerks, die Teilnehmer durch die verschiedenen Aspekte der Unterstützung führen wird.

Wer selbst in der Pflege, Hauswirtschaft oder im sozialen Bereich tätig ist und darüber nachdenkt, seine Selbstständigkeit auszubauen oder eine Nebentätigkeit anzufangen, der wird hier wertvolle Einblicke erhalten. Geplant sind Informationen zur Anerkennung für die Abrechnung über die Pflegeversicherung sowie die Anforderungen an selbstständige Tätigkeiten. Auch die ersten Schritte zur Selbstständigkeit werden thematisiert, und Fachkräfte können sich auf hilfreiche Tipps und nützliche Kontakte freuen. Die Anmeldung erfolgt telefonisch unter 0971 801-5151 oder via E-Mail an pflegenetzwerk@kg.de, und die Teilnahme ist kostenfrei.

Der Entlastungsbetrag: Ein wichtiger Baustein in der Pflege

Ein zentrales Thema des Vortrags wird der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung sein, der seit dem 1. Januar 2025 auf 131 Euro monatlich erhöht wurde. Dieser Betrag kann von pflegebedürftigen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) beansprucht werden, um die finanzielle Belastung in der häuslichen Pflege zu reduzieren. Laut Pflege.de können diese Entlastungsleistungen speziell für verschiedeneangebote, darunter Tagespflege, Kurzzeitpflege und ambulante Begleitung eingesetzt werden.

Eine spannende Neuerung ist, dass ungenutzte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden können, was den pflegebedürftigen Menschen mehr Flexibilität gibt, sagt auch Senioren Focus. Zudem können bis zu 40% der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umgewandelt werden. Es ist bemerkenswert, dass der Entlastungsbetrag auch genutzt werden kann, wenn der Pflegebedürftige im Krankenhaus oder in der Reha ist, was viele Angehörige entlastet.

Wichtige Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten

Die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft. So müssen die Pflegebedürftigen in der Regel zuhause wohnen, und es dürfen keine familiären Verbindungen zum Leistungserbringer bestehen. Auch sind die Entlastungsleistungen zweckgebunden und müssen nachträglich erstattet werden. Durch eine Abtretungserklärung kann jedoch der bürokratische Aufwand minimiert werden, indem die Anbieter die Kosten direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Für alle, die sich intensiv mit der Verbesserung der Pflegesituation auseinandersetzen möchten, bietet der Vortrag in Bad Kissingen die perfekte Gelegenheit, das nötige Wissen zu erlangen und Potenziale für eine kostensparende und hilfsreiche Unterstützung zu entdecken. Ob für sich selbst oder für die Betroffenen, hier wird sicher jede:r fündig!