Traunstein

Fälschungen auf der A8: Polizei schnappt Lkw-Fahrer in der Falle!

Am Freitag, dem 7. März, führte die Verkehrspolizei Traunstein eine Kontrolle auf der A8 bei Bergen durch. Ein 31-jähriger Fahrer aus der Türkei war am Steuer eines Sattelzugs, der in Österreich angemietet wurde. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine erforderliche Fahrerbescheinigung für Drittstaatenbürger vorlegen konnte. Dies war nicht die einzige Ungereimtheit: Die Spedition verwendete eine Transportlizenz eines kroatischen Unternehmens, welches bereits 2023 gelöscht worden war. Diese Tatsachen werfen ein gravierendes Licht auf die Rechtmäßigkeit der gesamten Transportoperation.

Nach drei Tagen Standzeit wurde schließlich eine gefälschte kroatische Fahrerbescheinigung vorgelegt. Dies führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung sowie illegaler Beschäftigung. Die zuständigen Behörden bestätigten, dass der wahre Beförderer ebenfalls wegen Ordnungswidrigkeiten beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) angezeigt wurde. Um den Sattelzug freizugeben, muss eine Sicherheit von rund 10.000 Euro geleistet werden.

Kontrollen im Güterkraftverkehr

Diese Ereignisse sind Teil einer breiteren Überwachung des Güterkraftverkehrs in Deutschland. Das BALM ist dafür verantwortlich, sowohl in- als auch ausländische Kraftfahrzeuge zu kontrollieren. Kontrollen erfolgen mobil oder stationär an Rast- und Parkplätzen auf Bundesautobahnen. Die Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) legen fest, dass unter anderem die Mitführung der erforderlichen Dokumente, die Nutzung der Fahrtenschreiber sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten überprüft werden müssen.

Bereits bei Verstößen kann die Weiterfahrt untersagt werden, insbesondere wenn sich bei den Kontrollen schwerwiegende Mängel zeigen. Auch die Ladungssicherung ist ein wichtiger Aspekt, der kontrolliert wird. Die Vorschriften verlangen, dass die Ladung bei plötzlichen Bewegungen nicht verrutschen oder fallen kann. Hier sind sowohl Fahrzeugführer als auch Verlader in der Verantwortung.

Rechtsvorschriften und internationale Zusammenarbeit

Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt zudem die Erlaubnispflicht für den Güterkraftverkehr sowie die verschiedenen Genehmigungsarten, die für grenzüberschreitende Transporte erforderlich sind. In Deutschland existiert ein Netzwerk von bilateralen Verkehrsabkommen, die den gesetzlichen Rahmen für den Transport über nationale Grenzen hinweg festlegen. Dieses System wird durch Regularien wie die CEMT-Resolution unterstützt, die bereits seit 2009 gültig ist.

Das BALM kooperiert regelmäßig mit anderen Behörden, darunter Polizei, Zoll und Gewerbeaufsicht, um die Einhaltung der Vorschriften im Güterkraftverkehr zu gewährleisten. Die unterschiedlichen Genehmigungsvoraussetzungen, die je nach Länderauswahl variieren, unterstreichen die Komplexität des internationalen Güterverkehrs.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
chiemgau24.de
Weitere Infos
balm.bund.de
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balm.bund.de

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