
Am 30. Januar 2025 erleben die Eigentümer Johann Brabetz und seine Ehefrau Margit eine dramatische Steigerung ihrer Grundsteuer für ein Wiesengrundstück in Percha. Die Zahlung erhöht sich von zuvor 5,66 Euro auf nunmehr 1105,15 Euro. Dies bedeutet eine Erhöhung von erstaunlichen 19.425 Prozent. In einem Schritt, der viele Eigentümer in der Region betrifft, hat das Finanzamt Starnberg das Grundstück von der Grundsteuer A, welche land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, in die Grundsteuer B umgestuft, die für bebaute und unbebaute Grundstücke Anwendung findet.
Das besagte Grundstück, das als Grünland verpachtet ist, darf laut geltenden Bestimmungen nicht bebaut werden und ist zudem als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ klassifiziert. Der neue Grundsteuermessbetrag, gegen den Brabetz Einspruch einlegte, wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Der Leiter des Starnberger Steueramtes, Christian Blümel, äußerte sich dazu, dass er aus Datenschutzgründen keine Einzelfälle kommentieren könne, wies aber auf mögliche Fehler bei der Abgabe von Daten hin.
Reaktionen der Bürger und Einsprüche
Die Änderungen in der Grundsteuer haben bei den Bewohnern Starnbergs zu vermehrten Anrufen geführt. Allein zum Thema Grundsteuer gingen 600 Anfragen im Steueramt ein, sieben davon allein am Montag. Bislang wurden rund 10.600 Steuerbescheide versendet, von denen etwa 25 Einsprüche eingegangen sind. Es wurde bemerkt, dass auch Bürger Bescheide erhalten haben, die inzwischen ihre Immobilien verkauft haben, was auf Verzögerungen bei den Datenaktualisierungen des Finanzamts hinweist. Blümel stellte zudem in Aussicht, dass Grundsteuerbeträge in Starnberg zurückgezahlt werden, sobald die notwendigen Unterlagen vom Finanzamt vorhanden sind.
Die Schätzung des Steueramts bezüglich der Gesamteinnahmen ist vorsichtig. Blümel rechnet mit niedrigeren Erlösen als die ursprünglich avisierten 5.858.200 Euro und erwartet einen Rückgang um rund 150.000 Euro. Die verschiedenen Hebesätze in Bayern begünstigen größere Grund- und Wohnflächen, sodass kleinere Flächen geringen Steuersätzen unterliegen.
Historischer Hintergrund zur Grundsteuer
Die Grundsteuer in Deutschland, die ihren Ursprung im Mittelalter hat, war lange Zeit eine essentielle Finanzierungsquelle für lokale Herrschaftsgebiete und Gemeinden. Heute stellt sie eine bedeutende Einnahmequelle für Kommunen dar. Nach den Reformen von 2022, die zum Teil durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts angestoßen wurden, wird die Grundsteuer ab 2025 einer flächendeckenden Umstellung unterzogen, sodass neben den bestehenden Grundsteuern A und B auch eine Grundsteuer C eingeführt wird.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt anhand eines neuen Modells. Dieses basiert auf der Formel: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde, wobei der Hebesatz je nach finanzieller Lage und Standortfaktoren unterschiedlich festgelegt wird und zwischen 200 Prozent und 900 Prozent variieren kann. Die Reform hat auch Bedenken in der Bevölkerung ausgelöst, insbesondere hinsichtlich der Transparenz und der gleichmäßigen Steuerbelastung.
Die neuartige Grundsteuer erfordert von den Eigentümern, dass sie ihre Erklärungen digital über das ELSTER-Portal abwickeln. Damit wird sowohl die Verwaltung vereinfacht als auch die Einspruchsmöglichkeiten für Bürger verbessert. Dies schafft zwar neue Pflichten, soll aber auch für mehr Gerechtigkeit und Transparenz im Steuersystem sorgen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Umstellung der Grundsteuer vielseitige Reaktionen und Unmut unter den Bürgern hervorruft. Eigentümer wie Brabetz sehen sich mit teils erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert, während die Kommunen darauf hoffen, durch die Reform einen stabileren finanziellen Rahmen zu schaffen. Weitere Informationen sind auf den Seiten von Merkur, Starnberg.de und mehrwertsteuerrechner.de zu finden.