Starnberg

Skandalöse Grundsteuersteigerung: Ehepaar wehrt sich gegen Unrecht!

Am 30. Januar 2025 erhielten Johann Brabetz und seine Ehefrau Margit einen schockierenden Grundsteuerbescheid für ihr 4805 Quadratmeter großes Wiesengrundstück in Percha. Der Bescheid besagt, dass ihre Grundsteuer von zuvor 5,66 Euro auf erheblich steigende 1105,15 Euro angehoben wurde. Diese Erhöhung entspricht einer alarmierenden Steigerung von 19.425 Prozent, die auf eine Umstellung von der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) zur Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) zurückzuführen ist. Das Grundstück, das nach den Regularien als landwirtschaftlich genutzt wird, darf jedoch nicht bebaut werden, weshalb Brabetz Einspruch gegen den Bescheid eingelegt hat.

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hatte das Grundstück zuvor als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ klassifiziert, was die Situation zusätzlich kompliziert. Der Einspruch des Ehepaars wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Christian Blümel, der Leiter des Starnberger Steueramtes, gab an, dass er aus Datenschutzgründen keine Auskunft zu Einzelfällen erteilen könne, jedoch auf Fehler bei der Abgabe der Daten hinwies.

Reaktionen auf die Grundsteuerreform

Insgesamt hat die Stadt Starnberg etwa 10.600 Steuerbescheide verschickt; 200 weitere Bescheide sind noch ausstehend. Bislang sind rund 25 Einsprüche gegen die Bescheide eingegangen. Die Bürger zeigen sich besorgt und haben bereits 600 Anrufe im Steueramt getätigt, wobei 331 davon am Montag registriert wurden. Besonders bemerkenswert ist, dass einige Bürger Bescheide erhalten haben, obwohl sie ihre Immobilien verkauften, was auf mögliche Verzögerungen beim Finanzamt hinweist.

Blümel erklärte weiterhin, dass die Stadt Starnberg die Grundsteuer zurückerstatten werde, sobald die entsprechenden Unterlagen vom Finanzamt vorliegen. Zudem rechnet die Stadt mit insgesamt niedrigeren Einnahmen als die ursprünglich veranschlagten 5.858.200 Euro, mit einer Schätzung eines Rückgangs um etwa 150.000 Euro.

Grundsteuerreform in Deutschland

Die aktuelle Grundsteuerreform tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Diese Reform bringt neue Hebesätze mit sich, die von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden. In Bayern, wo das Flächenmodell zur Berechnung der Grundsteuer verwendet wird, genießen große Grund- und Wohnflächen eine höhere Besteuerung, während kleinere Flächen niedriger besteuert werden. Die Umsetzung der Grundsteuerreform erfolgt jedoch nicht bundesweit einheitlich, da einige Bundesländer eigene Gesetze beschlossen haben und Anpassungen der Hebesätze vornehmen müssen.

Wie Haufe berichtet, haben die Bundesländer die Bürger über die neuen Hebesätze informiert. Zudem bieten viele Bundesländer Berechnungshilfen an, um die Bürger bei der Ermittlung ihrer Steuerlast zu unterstützen. So wird die Grundsteuer in Bayern etwa auf Basis der Flächengröße und nicht des Grundstückswertes berechnet.

Insgesamt ist die Grundsteuerreform ein komplexes Thema, das nicht nur auf kommunaler, sondern auch auf landesweiter Ebene viele Fragen und Unsicherheiten aufwirft. Die Auswirkungen der neuen Regelungen sind für viele Bürger und Immobilienbesitzer von großer Bedeutung und werden in den kommenden Monaten weiterhin diskutiert werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
starnberg.de
Mehr dazu
haufe.de

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