Starnberg

Grundsteuer-Schock in Starnberg: Ehepaar kämpft gegen exorbitante Erhöhung!

In Bayern kommt es zu massiven Erhöhungen der Grundsteuer, die viele Eigentümer vor große Herausforderungen stellt. Ein besonders drastisches Beispiel ist der Fall von Johann Brabetz und seiner Ehefrau Margit aus Percha. Ihr 4.805 Quadratmeter großes Wiesengrundstück wird nun mit einer Grundsteuer von 1.105,15 Euro belastet, eine Steigerung von 19.425 Prozent im Vergleich zu den vorherigen 5,66 Euro. Diese Änderung resultiert aus der Umstellung des Finanzamts Starnberg, das das Grundstück von der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Flächen gilt, auf die Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke zuständig ist, umgeschichtet hat. Brabetz, der sich gegen den Bescheid wehrt, argumentiert, dass das Grundstück landwirtschaftlich genutzt wird und nicht bebaut werden darf. Trotz seines Einspruchs wurde dieser vom Finanzamt abgelehnt, was die Spannungen im Umfeld der Grundsteueranpassung verdeutlicht. tz.de berichtet über diese besorgniserregende Situation.

Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat das Grundstück auch als „vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet“ eingestuft, was die Nutzung weiter einschränkt. Christian Blümel, der Leiter des Starnberger Steueramtes, betont, dass die Stadt Starnberg knapp 10.600 Steuerbescheide versendet hat und nur etwa 25 Einsprüche bis zum jetzigen Zeitpunkt eingegangen sind. Dies könnte auf eine unzureichende Transparenz der Bescheide und mögliche Fehler in den Daten hinweisen. Zudem hatten im Steueramt 600 Bürger aufgrund der neuen Grundsteuerangaben angerufen, von denen 331 an einem einzelnen Montag. Blümel erklärt, dass die Stadt die Grundsteuer zurückerstatten wird, sobald die erforderlichen Unterlagen vom Finanzamt vorliegen.

Anpassung der Grundsteuersystematik in Bayern

Diese Situation spiegelt ein größeres Problem wider: Die neuen Grundsteuerbescheide, die in nahezu allen bayerischen Gemeinden verschickt wurden, sind für viele Eigentümer verwirrend. In Bayern hat man sich entschlossen, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen, das sich von dem Bundesmodell unterscheidet. Hierbei wird lediglich die Fläche des Grundbesitzes berücksichtigt, was bedeutet, dass andere Faktoren, wie der Marktwert des Grundstücks, nicht in die Berechnung einfließen. Dies führt zu einer diskussionwürdigen Behandlung größerer und kleinerer Flächen. Eigentümer haben einen Monat Zeit, um Einspruch gegen ihren Bescheid einzulegen, insbesondere wenn die Quadratmeterangaben fehlerhaft sind. br.de informiert darüber, wie Eigentümer die nötigen Schritte unternehmen können.

Die Reform zur Grundsteuerstreitigkeit ist nicht neu. Diese wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts im April 2018 angestoßen, welches die Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärte. Daraufhin hat der bayerische Landtag am 23. November 2021 ein neues Landesgrundsteuergesetz beschlossen, das am 17. Dezember 2021 verkündet wurde. Ab 2025 wird der Wert eines Grundstücks in der Berechnung der Grundsteuer B keine Rolle mehr spielen, der Grundsteuerbetrag wird stattdessen anhand der Fläche berechnet. In Teilbereichen wird die Regelung der Grundsteuer A dem Bundesgesetz angepasst. Allerdings bleiben die Sorgen der Eigentümer, insbesondere in Bezug auf die Transparenz und mögliche Ungereimtheiten, bestehen. Die Gemeinde ist für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer zuständig, während das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag elektronisch mitteilt. Während der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Finanzämtern zunimmt, bleibt jedoch die Unsicherheit bezüglich der neuen Bescheide grundsteuer.bayern.de präsent.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
tz.de
Weitere Infos
br.de
Mehr dazu
grundsteuer.bayern.de

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