
Am Wochenende, am 25. Januar 2025, werden in Fürth erhebliche Verkehrseinschränkungen erwartet. Die Stadt Fürth hat bereits Bürger über die möglichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs informiert. Betroffen sind hauptsächlich die Fürther Freiheit und die Königsstraße. Der Grund für die erwarteten Verkehrsbehinderungen ist eine Fortbewegende Versammlung, deren Auftaktkundgebung um 11.30 Uhr an der Kleinen Freiheit am Paradiesbrunnen stattfinden wird.
Die Versammlung führt von der Kleinen Freiheit durch die Gustav-Schickedanz-Straße, über die Moststraße und Hallstraße bis hin zum Stadttheater. Dort ist eine Zwischenkundgebung von 12.10 Uhr bis 12.20 Uhr geplant. Anschließend wird die Route über die Königsstraße zur Brandenburger Straße fortgesetzt, bevor die Abschlusskundgebung von 12.35 Uhr bis 12.50 Uhr am Kohlenmarkt erfolgt. Diese Zusammenkunft wird sowohl den Linienverkehr der Busse als auch den Autoverkehr beeinträchtigen. nordbayern.de berichtet, dass die Stadt bereits auf diese möglichen Verzögerungen aufmerksam gemacht hat.
Nachfolgende Versammlung an einem Wochentag
Darüber hinaus wird am Mittwoch, den 26. Januar 2025, eine weitere Versammlung stattfinden. Diese beginnt um 19 Uhr am Löwenplatz und endet voraussichtlich um 20.30 Uhr am gleichen Ort. Auch hier sind Verkehrsbehinderungen zu erwarten, insbesondere im ÖPNV, zwischen 19 und 20.30 Uhr. Die Route führt über mehrere Straßen in Fürth, einschließlich Staudengasse, Rosenstraße und die Weiherstraße, bevor die Teilnehmer zum Löwenplatz zurückkehren.
Die Details der Route sind wie folgt: Löwenplatz, Staudengasse, Rosenstraße, Weiherstraße, Denglerstraße, Badstraße, Theresienstraße, An der Post, Bahnhofplatz, Gustav-Schickedanz-Straße, Königstraße, Obstmarkt, Mohrenstraße, Lilienstraße, und schließlich eine Rückkehr zum Löwenplatz. Diese Informationen stammen von infranken.de.
Rechtlicher Rahmen und Verkehrssicherheit
Die rechtlichen Grundlagen für solche Versammlungen im öffentlichen Raum ergeben sich aus dem Grundgesetz. Zum Beispiel wird die Mobilität der Straßenverkehrsteilnehmer durch das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 I GG geschützt. Gleichzeitig gewährleistet Artikel 8 I GG das Recht auf Teilnahme am politischen Meinungsbildungsprozess durch Versammlungsfreiheit. Dies führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen der Handlungsfreiheit der Verkehrsteilnehmer und dem Recht auf Versammlung.
Die Versammlungsbehörde hat die Aufgabe, diese Grundrechtskonflikte auszugleichen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht mehr als nötig in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt werden. Beispielsweise dürfen Verkehrsbehinderungen, die aus einer Versammlung resultieren, nur sozial-adäquate Nebenfolgen darstellen, wie in trid.trb.org erläutert wird.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass Bürger in Fürth sowohl am 25. als auch am 26. Januar mit massiven Verkehrsbehinderungen rechnen müssen. Die Stadt hat die Bevölkerung schon frühzeitig informiert, um die Auswirkungen dieser Versammlungen auf den Verkehr so gut wie möglich zu minimieren.