
Am Montag, den 20. Januar 2025, ereignete sich gegen 17 Uhr in Allersberg, Neumarkter Straße, ein gefährlicher Vorfall, bei dem zwei Fußgänger in ernsthafte Gefahr gerieten. Laut der örtlichen Berichterstattung von NN.de fuhr ein weißer Kleintransporter mit einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h plötzlich auf den Gehweg, wo die beiden Spaziergänger in Richtung Netto unterwegs waren.
Der Fahrer bestätigte die Kontrollen der Straße nicht und fuhr direkt auf die Passanten zu, ohne abzubremsen. Um einer Kollision zu entgehen, wichen die Fußgänger auf die Straße und in einen Gartenzaun aus. Diese panische Reaktion war nötig, da der Transporter ungebremst nahe an ihnen vorbei sauste. Einer der Fußgänger zog sich dabei Verletzungen an beiden Knien zu.
Unfallumstände und Täterermittlung
Bislang gibt es keine Hinweise auf den Fahrer oder das Fahrzeug selbst. Die Polizei hat die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass es sich bei dem Kleintransporter um ein Lieferfahrzeug handelt und der Fahrer die Fußgänger möglicherweise übersehen hat. Zeugen, die etwas zu den Ereignissen beitragen können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 09174/4789-0 zu melden.
Der Vorfall wirft wichtige Fragen zur Sicherheit auf Gehwegen auf. Ein exaktes Beispiel für solche Sicherheitsfragen ist ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 1. Februar 2023. Dies wird von Ra-Kotz.de berichtet. Dabei handelte es sich um einen Unfall auf einem Gehweg in Lübeck, bei dem ein Kläger Schadensersatz verlangte, nachdem er über eine herausstehende Gehwegplatte gestürzt war.
Die Gehwegplatte wies einen Niveauunterschied von 1,00 bis 2,5 cm zu den umliegenden Platten auf. Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Doch das Gericht wies die Klage ab, da der Kläger nicht nachweisen konnte, dass die Beklagte in der Pflicht versagt hatte, und ein Höhenunterschied von bis zu 2,5 cm unter bestimmten Umständen hinnehmbar sei.
Relevanz für die Verkehrssicherung
In beiden Fällen zeigt sich, wie wichtig die Verkehrssicherungspflicht ist, besonders in stark frequentierten Bereichen. Im Fall der Fußgänger in Allersberg musste die Polizei eine potenziell gefährliche Situation untersuchen, während das Gericht in Lübeck zu dem Schluss kam, dass der Kläger nicht hinreichend Beweise für eine Pflichtverletzung vorgelegt hatte.
Die Beispiele unterstreichen die Bedeutung einer strengen Überwachung und Regelung der Verkehrssicherung auf Gehwegen, um solche gefährlichen Vorfälle in Zukunft zu verhindern und Passanten zu schützen. Die aktuellen Entwicklungen in Allersberg sind ein Weckruf, dass sowohl Fahrzeugführer als auch Kommunen eine Verantwortung tragen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.