Rosenheim

Biber im Landkreis Rosenheim: Konflikte mit Landwirten nehmen zu!

Der Damm am Oberen Tännelbach in der Kollerfilze bei Raubling hat in den letzten Tagen für Aufregung gesorgt. Er war nicht nur ein einfacher Damm, sondern schützte auch eine wichtige Biberburg. Doch das illegale Entfernen des Damms wird in Deutschland als Straftat gewertet und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Laut ovb-online drohen dem Täter bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Die geschützte Tierart Biber lebt seit 15 Millionen Jahren in der Region. Nachdem der Biber 1867 aufgrund starker Bejagung ausgerottet wurde, kam es 1967 zu einer Wiederansiedlung mit 120 Tieren in Bayern. Heute beschränkt sich die Population in Bayern auf etwa 22.000 Exemplare, die sich auf rund 6.000 Revieren verteilen. Im Landkreis Rosenheim gibt es eine stabile Biberpopulation, die zunehmend in land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete vordringt. Diese Entwicklungen führen häufig zu Konflikten mit Landwirten aufgrund von Schäden an Kulturen und Gehölzen.

Konflikte und Schadensregelungen

In Bayern vermittelt man jährlich etwa 250 Fälle von Biber-Schäden. Diese Schäden können von gefällten Bäumen bis hin zu verstopften Durchlässen und Vernässung landwirtschaftlicher Flächen reichen. Ein Bereich, der besonders betroffen ist, sind landwirtschaftliche Kulturen, die durch Fraß, Fällungen oder Vernässung geschädigt werden. Der Freistaat Bayern hat daher seit 2021 freiwillige Ausgleichszahlungen für Biber-Schäden in Höhe von jährlich 660.000 Euro eingeführt. Der Landkreis Rosenheim ergänzt dies mit kleineren Zahlungen für Schäden bis 150 Euro pro Fall und investiert jährlich etwa 20.000 Euro in Präventionsmaterialien.

Das bayerische Bibermanagement hat das Ziel, den Erhaltungszustand des Bibers günstig zu gestalten und Schäden zu minimieren. Die Maßnahmen sind vielfältig und umfassen Informationsangebote, präventive Vorgehensweisen sowie Ausgleichszahlungen. Nach aktuellen Richtlinien können Schäden durch Biber unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten ersetzt werden. Die Kreisverwaltungsbehörde ist zuständig für die Umsetzung dieser Regelungen und unterstützt betroffene Landwirte dabei, die Höhe der Schäden zu ermitteln.

Schutzmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Schutz des Bibers ist in Deutschland streng geregelt. Ein Biber darf nur in extremen Fällen und mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung getötet werden. Im Jahr 2023 wurden im Landkreis Rosenheim 46 legale Entnahmen von Bibern registriert. Illegale Eingriffe in das Umfeld der geschützten Tierart sind jedoch nach wie vor ein Problem. Laut djgt sind Konflikte zwischen dem Bibermanagement und artenschutzrechtlichen Aspekten oft unvermeidbar, da die Maßnahmen zur Vermeidung landwirtschaftlicher Schäden den Lebensraum des Bibers beeinträchtigen können.

Die Zukunft der Biberpopulation in Bayern bleibt somit ein sensibles Thema, das gleichzeitig den Schutz der Art und die Interessen der Landwirtschaft in Einklang bringen muss. Ein weiterer Katalysator für Konflikte ist die wachsende Ausbreitung der Biber in landwirtschaftlich genutzte Gebiete, die durch präventive Maßnahmen und ein effektives Bibermanagement adressiert werden müssen.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ovb-online.de
Weitere Infos
gesetze-bayern.de
Mehr dazu
djgt.de

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