
Pornografische Videos, die während der Dienstzeiten einer Pflegeassistentin in einem Altenheim in Bad Neustadt gedreht und im Internet veröffentlicht wurden, haben einen Skandal ausgelöst. Diese Vorwürfe führten am 29. Januar 2025 zu einem temporären Beschäftigungsverbot für die betroffene Mitarbeiterin, die seit dem Vorfall nicht mehr im Altenheim angestellt war, jedoch bei einem anderen Arbeitgeber im Landkreis beschäftigt war. Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen (FQA) am Landratsamt Rhön-Grabfeld, die mit dem Fall befasst ist, wurde am 23. Januar von der Einrichtungsleitung informiert und übernahm sofort die notwendigen Schritte zur Unterstützung der Kripo Schweinfurt und zur Informationsweitergabe an die Fachaufsichtsbehörde, die Regierung von Unterfranken
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Nachdem die FQA die Vorwürfe erhalten hatte, wurden sofort interne Untersuchungen eingeleitet. In der Regel überwacht die FQA stationäre Einrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe durch unangemeldete Kontrollen, die jährlich erfolgen. Bei diesen regulären Überprüfungen wurden bisher keine Auffälligkeiten im Altenheim festgestellt. Die FQA prüft auch die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten sowie die entsprechenden Schulungsnachweise. Die Erstmaßnahmen zur Prävention umfassen Dienstanweisungen und die Überprüfung von Einarbeitungskonzepten, um eine Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern. Laut dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz ist die FQA befugt, bei festgestellten Mängeln verschiedene verwaltungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dies schließt unter anderem Beschäftigungsverbote ein, sofern erhebliche Mängel feststellbar sind, die eine Gefahr für die Bewohner darstellen
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Maßnahmen zur Prävention und Überwachung
Die temporäre Anordnung des Beschäftigungsverbots wurde erlassen, um die strafrechtlichen Ermittlungen nicht zu behindern. Die endgültigen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bleiben jedoch im Verantwortungsbereich des Altenheims. Die Fachstelle ist zudem dafür zuständig, umfassende Beratungen vor Ort durchzuführen und die Träger der Einrichtung über die festgestellten Mängel zu informieren. Eine besondere Herausforderung besteht darin, die vertrauensvolle Atmosphäre in Pflegeeinrichtungen aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig die Sicherheit der Bewohner gewahrt werden muss. Institutsübergreifende Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt, wie sie von unterschiedlichen Experten beschrieben werden, sind notwendig, um eine adäquate Prävention in der Altenpflege zu garantieren
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Weiterführende Schulungen zur Gewalt- und Missbrauchsprävention sind ebenfalls von Bedeutung. Fachliteratur zeigt, dass institutionelle Schutzkonzepte entscheidend sind, um für die Sicherheit und den Schutz aller Pflegebedürftigen zu sorgen. Die Ergebnisse der Prüfungen der FQA werden schriftlich dokumentiert und der Trägerschaft zur Verfügung gestellt, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden und die Transparenz gegenüber den Bewohnern zu fördern. Im Kontext der Gewaltprävention in Einrichtungen muss zudem die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Übergriffen ein zentrales Anliegen sein. Die Ergebnisse und der Verlauf dieser Ermittlungen werden genau beobachtet, um gegebenenfalls zeitnahe Anpassungen der Sicherheitsvorkehrungen zu treffen
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Insgesamt ist es wichtig, nachvollziehbare Schutzkonzepte in Pflegeeinrichtungen zu etablieren, um die Rechte und das Wohl der Bewohner zu sichern. Mehr Informationen dazu finden sich im Fachbereich zur Pflege- und Behinderteneinrichtungen der Landkreis Würzburg sowie in einschlägigen Publikationen des Zentrums für Qualität in der Pflege.